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Kaskoversicherung für die eigene Drohne

Drohnen-Vollkasko

Die Drohnen Kasko Versicherung schützt (anders als die Drohnen Haftpflicht) die eigene Drohne vor Schäden: z.B. nach einem Absturz, bei Diebstahl oder Transportschäden. Daher haben Sie mit unserer Drohnen Vollkasko einen optimalen Schutz für Ihre selbst genutzten Drohnen.

Drohnen Versicherung: Vollkasko für Drohnen, Multikopter und UAV

In der Luftfahrt sind Drohnen Kasko und Haftpflicht (anders als in der Kfz-Versicherung) traditionell zwei getrennte Risiken. Hintergrund sind die relativ hohe Eintrittswahrscheinlichkeit eines Kasko-Schadens und das damit verbundenen Kündigungsrisiko durch den Versicherer. Um nach einem Kasko-Schaden nicht auch die Drohnen Haftpflicht zu verlieren raten wir, bei Drohnen beide Risiken strikt in zwei Verträge zu trennen. Aus diesem Grund handelt es sich bei den folgenden Tarifen um reine Tarife der Drohnen Kasko Versicherung, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen Haftpflicht beinhalten.

Gewerbliche Drohnen Kaskoversicherung

ab 178,50 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

Private Drohnenhaftplicht
Versicherungen im Vergleich

 

Private Drohnen Kaskoversicherung

ab 91,67 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

Private Drohnenhaftplicht
Versicherungen im Vergleich

 

Welche Drohnen Kaskoversicherung benötige ich? Privat oder Gewerbe?

Die benötigte Drohnen Versicherung richtet sich nach dem Umfang der Nutzung einer Drohne:

Private Drohnennutzung

Drohnen, die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt werden (nach § 1 LuftVG sogenannte „Flugmodelle“)

Es genügt eine private Drohnen Kaskoversicherung.

Zu Sport und Freizeit zählen das Fotografieren und Filmen mit Drohnen ohne Veröffentlichungsabsicht. Ein Posten z.B. bei Facebook oder Instagram ist eine Grauzone, da mit der Veröffentlichung auch kommerzielle Nutzungsrechte an Facebook abgetreten werden. Bei den meisten unserer privaten Tarif-Empfehlungen ist diese Grauzone mitversichert.

 

Gewerbliche Drohnennutzung

Drohnen mit einem über Sport und Freizeit hinausgehenden Einsatzbereich (nach § 1 LuftVG sogenannte „unbemannte Fluggeräte“)

Es ist eine gewerbliche Drohnen Kaskoversicherung erforderlich.

Der Tarif gilt nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für Freiberufler, Vereine, BOS oder Hochschulen. Maßgeblich für einen Gewerbetarif ist nicht die Absicht mit einer Drohne Umsatz zu erzielen, sondern der Einsatz außerhalb von Sport- und Freizeitzwecken.