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Drohnenversicherung Degenia

Private Drohnenhaftpflichtversicherung Degenia (Luftfahrt-Haftpflichtversicherung T17)

Die Drohnenhaftpflicht der Degenia gibt es als privaten und gewerblichen Tarif. In der privaten Luftfahrt-Haftpflichtversicherung (LHV) für Kopter und Drohnen stehen vier Varianten zur Verfügung, die sich in der Höhe der Versicherungssumme unterscheiden: basic (1,5 Mio. €), classic (3,0 Mio. €), premium (5,0 Mio. €) und optimum (10,0 Mio. €). Ohne Mehrkosten sind ab der classic-Variante bis zu drei, in der optimum-Variante sogar 5 Drohnen versichert. Einzige Bedingung: es darf immer nur maximal eine Drohne im Betrieb sein.

Private Drohnenhaftpflichtversicherung Degenia (Luftfahrt-Haftpflichtversicherung T17)

Die Drohnenversicherung der Degenia richtet sich an alle, die einen umfassenden privaten und gleichzeitig flexibel erweiterbaren Versicherungsschutz suchen. Die private Veröffentlichung von Aufnahmen der Drohne bei z.B. Facebook oder YouTube (nicht im Kontext eines Unternehmens und ohne das Ziel der Monetarisierung) ist genauso mitversichert wie die gelegentliche Nutzung einer fremden Drohne, z.B. von einem Freund oder einer Leih-Drohne. Über die Kopter-Profis kann der Vertrag innerhalb von 24 Stunden bequem erweitert werden. So ist für einen kleinen Mehrbeitrag eine Umstellung auf die volle gewerbliche Nutzung der Drohne möglich.

In der Drohnenversicherung tritt die Degenia als Konzeptanbieter auf. Sie verwaltet die Versicherungsverträge, führt die Kommunikation mit den Drohnenpiloten und zieht die Versicherungsprämien ein. Kommt es€ zu einem Schadensfall, steht die R+V als Risikoträger bereit. Durch diese Aufgabenteilung kann die Degenia Versicherungstarife mit einem besonders günstigen Preis-/Leistungsverhältnis anbieten.

Die degenia Versicherungsdienst AG wurde 1998 gegründet. Im Laufe der Jahre wurden viele innovative und individuelle Sachversicherungs- und Vorsorgeprodukte entwickelt, seit 2015 auch im Bereich der Drohnenversicherung. Heute hat die Degenia gut 300.000 Versicherungsverträge in ihrer Verantwortung, knapp 10% davon entfallen auf Drohnenversicherungen. Am Hauptsitz in Bad Kreuznach sind aktuell rund 40 Mitarbeiter beschäftigt.

ruv versicherung logo

Tarifkategorie: Der T17 der Degenia gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


Private Drohnenhaftpflichtversicherung Degenia(Luftfahrt-Haftpflichtversicherung T17)

ab 95,20 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

 

Quicklinks zur Drohnenversicherung

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen

1,5 | 3,0 | 5,0 | 10,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne

mitversichert

Sachschäden durch die Drohne

mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne

optional versicherbar

 

Versicherte Steuerer der Drohne

offene Fernpiloten-Klausel

 

Versicherte Drohnen

eine Drohne pro Beitrag

 

Nutzung fremder Drohnen

mitversichert

 

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)

25 kg


 

Geltungsbereich für Drohnenflüge

weltweit (außer US-Gebiete, Kanada)

 

Versicherungsschein / Police als PDF

ja

 

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO

ja, in dt. und engl. Sprache

 

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App

Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis

 

Selbstbeteiligung

kein Selbstbehalt im Schadenfall

 

Zahlungsrhythmus

jährlich

 

Zahlungsarten

SEPA-Lastschrift

 

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich

ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne

Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung

Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne

nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne

nicht mitversichert

VLOS-Betrieb

mitversichert

FPV-Betrieb

mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)

nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie

mitversichert bis SAIL III

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen

mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben

mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen

mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne

mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum

mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne

mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten

Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten

Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen

mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)

mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)

auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet

mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne

nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus

nein