Begriff | Definition |
---|---|
Luftverkehrsgesetz |
Das Luftverkehrsgesetz (kurz: LuftVG) ist die zentrale Quelle des deutschen Luftrechts. In seiner ursprünglichen Fassung ist es bereits am 01.10.1923 in Kraft getreten. Das heutige LuftVG gliedert sich in fünf Abschnitte und umfasst u.a. Regelungen zu Luftfahrzeugen, Luftfahrtpersonal und
Flugplätzen. Auch die Versicherungspflicht von Drohnen ist im LuftVG verankert.
Synonyme -
LuftVG |