Begriff | Definition |
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No-Fly-Zone |
Als No-Fly-Zone für Drohnen (kurz: NFZ) wird eine Flugverbotszone bezeichnet, in der Drohnen auf Basis gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben nicht betrieben werden dürfen. In Deutschland sind Betriebsverbotsgebiete für Drohnen vor allem im § 21b LuftVO geregelt. Sie umfassen Auflagen zum Betrieb in Bezug auf u.a. Flughäfen, Menschenansammlungen, Verkehrswege oder Wohngrundstücke. Eine detaillierte Beschreibung von No-Fly-Zone für Drohnen haben wir wir in einem eigenen Artikel zum gesetzlichen Rahmen zum Betrieb von Drohnen in Deutschland zusammengefasst. Luftraumkarten mit vielen No-Fly-Zones für Drohnen in Deutschland finden Sie auch in unserer Kopter-Profi App.
Synonyme -
Flugverbotszone, Betriebsverbotsgebiet |
NOTAM |
NOTAM steht für Notice to Airmen. In einem NOTM werden Änderungen am zivilen Luftfahrthandbuch eines Landes bekanntgegeben, wie z.B. kurzfristige und dringliche Anordnungen, Verfahren und Informationen für die Durchführung eines Fluges. NOTAMs erscheinen unregelmäßig bzw. kurzfristig nach Bedarf, z.B. zu temporären Flugbeschränkungsgebieten. NOTAMs speziell für Drohnen können kostenfrei auf der Homepage der DFS eingesehen werden.
Synonyme -
Notice to Airmen |
Nutzlast |
Als Nutzlast werden alle Instrumente, Mechanismen, Ausrüstungen, Teile, Geräte, Zubehörteile oder Zusatzteile einschließlich der Kommunikationsausrüstungen bezeichnet, die in eine Drohne eingebaut bzw. an dieser angebracht sind. Die Nutzlast wird nicht dazu verwendet, die Drohne im Flug zu betreiben oder zu steuern. Auch Teile des Flugwerks, eines Motors oder eines Propellers zählen nicht zur Nutzlast.
Synonyme -
Payload |