Begriff | Definition |
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Unbemanntes Luftfahrzeug |
Ein Luftfahrzeug, das dafür konstruiert wurde, ohne einen Piloten an Bord ferngesteuert oder autonom betrieben zu werden. Unabhängig von Größe und Gewicht unterliegt ein unbemanntes Luftfahrzeug der Versicherungspflicht.
Synonyme -
Unmanned aircraft, UA |
Unbemanntes Luftfahrzeugsystem |
Als unbemanntes Luftfahrzeugsystem wird ein unbemanntes Luftfahrzeug inkl. der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung bezeichnet.
Synonyme -
Unmanned aircraft system, UAS |
Unbeteiligte Personen |
Personen, die nicht am Betrieb einer Drohne beteiligt sind. Unbeteiligte Personen kennen nicht die Sicherheitsvorschriften des Drohnen-Betreibers. Personenschäden an unbeteiligten Personen sind durch die Drohnen Haftpflicht abgesichert.
Synonyme -
Uninvolved persons |