Begriff | Definition |
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Aufstiegserlaubis |
Für bestimmte Drohnen ist der Betrieb in Deutschland erlaubnispflichtig. Oder anders ausgedrückt: Für den Betrieb mancher Drohnen wird in Deutschland eine Erlabnis bzw. Aufstiegserlaubnis der zuständigen Behörde benötigt. Dies gilt generell für Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm oder auch für Drohnen mit einem Verbrennungsmotor, wenn diese in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometer von Wohngebieten betrieben werden, oder auch für Flüge mit Drohnen bei Nacht. Details regelt § 21a LuftVO. Häufig ist ein entsprechender Betrieb von Drohnen in der Privathaftpflicht mit Drohnen ausgeschlossen.
Synonyme:
AE |