Begriff | Definition |
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CE-Kennzeichnung |
Durch die CE-Kennzeichnung erklärt der Drohnen-Hersteller, dass sein Erzeugnis den rechtlichen Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU genügt. Im Kontext von Drohnen betrifft diese Konformitätserklärung vor allem die Funksteuerung, insbesondere die verwendete Funkfrequenz und die Sendeleistung. Ein System aus Drohne und Fernsteuerung ohne diese Konformitätserklärung in Form der CE-Kennzeichnung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Damit ist der Betrieb einer Drohne ohne CE-Kennzeichnung gesetzeswidrig. Diese Problematik tritt in unserer Praxis vor allem bei Drohnen des chinesischen Herstellers XIAOMI sowie bei im außereuropäischen Ausland erworbenen Drohnen auf. Bei einem Verstoß riskieren Sie zum einen ein Bußgeld bis zu 500.000 €. Zum anderen können Sie nur den erlaubten Besitz und Betrieb einer Drohne versichern. Ein gesetzeswidriges Verhalten ist nicht versicherbar, sodass eine Drohne ohne gültige CE-Kennzeichnung selbst bei einer bestehenden Drohnenversicherung keinen Versicherungsschutz hat.
Synonyme:
CE-marking |