Begriff | Definition |
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Luftfahrzeug |
Was ein Luftfahrzeug ist, definiert §1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Zu den bemannten Luftfahrzeugen zählen Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Rettungsfallschirme, und Luftsportgeräte. Unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen sind Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme (die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden). Daneben zählen alle sonstigen für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte als Luftfahrzeuge, wenn sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
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