Begriff | Definition |
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Drohne mit Kamera |
Anders als klassische Flugmodelle sind Drohnen häufig mit einer Kamera ausgestattet. Solche Kameradrohnen sind technisch mit Geräten und Sensoren zur Aufzeichnung und zur Übertragung von optischen und ggf. auch akustischen Signalen ausgestattet. Vor diesem Hintergrund ist beim Betrieb einer Drohne mit Kamera auf jeden Fall eine Verletzung der Privatsphäre Dritter und eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu vermeiden. Daraus resultierende Vermögensschäden und Abmahnungen sind nicht durch einer normalen Drohnen Versicherung abgesichert. Es ist eine zusätzliche Vermögensschaden Haftplfichtfür Drohnen erforderlich. Insbesondere der Privatbereich ist gesetzlich besonders geschützt (vgl. auch § 201a StGB). Darüber hinaus kann die Erstellung von Film- oder Fotoaufnahmen mit einer Drohne zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führen, die dem Geschädigten zivilrechtliche Schritte ermöglicht (§§ 1004 BGB iVm. § 823 BGB). Grundsätzlich ist die Veröffentlichung eines "Bildnisses" nach § 22 Kunsturhebergesetz nur mit der Einwilligung des Abgebildeten zulässig.
Synonyme:
Kameradrohne |