Begriff | Definition |
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Drohnenverordnung |
In Deutschland trat zum 07. April 2019 die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten in Kraft. Umgangssprachlich wird diese als "Drohnenverordnung" bezeichnet. Inhaltlich ist die Drohnenverordnung kein eigenständiges Drohnen-Gesetz, sondern nimmt Änderungen und Ergänzungen an Paragraphen zweier Luftfahrtgesetzbücher in Deutschland vor: in der LuftVZO und der LuftVO. Daneben traten zum 01.07.2019 zwei Verordnungen der EU in Kraft: die Durchführungsverordnung 2019/947 und die Delegierte Verordnung 2019/945. Beide werden ebenfalls als EU-Drohnenverordnungen bezeichnet.
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