Begriff | Definition |
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LBA |
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit Sitz in Braunschweig ist die oberste Bundesbehörde für alle Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland unter Dienst- und Fachaufsicht des BMVI (Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). In seiner Aufgabe als technische Prüfungs- und Zulassungsbehörde hat das LBA die Aufsicht über die Anerkannten Stellen, die in Deutschland die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Drohnen abnehmen dürfen.
Synonyme:
Luftfahrt-Bundesamt |