Begriff | Definition |
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Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung |
Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung legt vor allem fest, für welche Drohnen und sonstigen Luftfahrzeuge eine Verkehrszulassung nötig und ob eine Eintragung in ein Luftfahrzeugregister erforderlich ist (die Luftfahrzeugrolle, das Luftsportgeräteverzeichnis oder zukünftig ein Drohnen-Register). Mit Inkrafttreten der deutschen Drohnenverordnung verpflichtet die LuftVZO die Inhaber von Drohnen mit einem Startgewicht von mehr 250 Gramm zur Kennzeichnung der Drohne mit eine feuerfesten Plakette.
Synonyme:
LuftVZO |