Begriff | Definition |
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Offene Kategorie |
Die offene ist die unterste Betriebskategorie für Drohnen nach Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. In diese Kategorie fällt der Betrieb von Drohnen, der mit dem geringsten Risiko für Menschen und Objekte am Boden sowie die Luftfahrt verbunden ist. Für den Betrieb in der offenen Kategorie ist keine Genehmigung oder Erklärung des Piloten erforderlich. Um in diese Kategorie zu fallen, müssen Drohnen technisch in die definierten Klassen („classes“) C0 bis C4 fallen. Weitere Informationen zur offenen Kategorie finden Sie in unseren Hinweisen zu den EU-Verordnungen für Drohnen.
Synonyme:
Open categorie |