Begriff | Definition |
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Sachschaden |
In der Drohnen Haftpflicht meint ein Sachschaden ein schadenauslösendes Ereignis wie beispielsweise einen Absturz, in dessen Folge es zur Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen kommt. In der Praxis sind dies bei Drohnen am häufigsten Kraftfahrzeuge, Hausdächer oder Solaranlagen. Solche Sachschäden gegenüber Dritten sind durch eine Drohnenhaftpflicht abgedeckt, wenn diese die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Da in der Drohnenhaftpflicht nur Schäden gegenüber Dritten abgedeckt sind, sind Schäden am eigenen Equipment vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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