Begriff | Definition |
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Sonderziehungsrechte |
Sonderziehungsrechte (kurz: SZR) sind eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Der Wechselkurs der SZR errechnet sich aus einem Währungskorb mit US-Dollar, Yen, Euro und britischem Pfund. Die gesetzliche Mindestdeckung der Haftpflichtversicherungen für Luftfahrzeuge bis 500 kg Höchstabfluggewicht wird in Sonderziehungsrechten ausgewiesen. Die Mindestdeckung in der Drohnen Haftpflicht liegt daher bei 750.000 Sonderziehungsrechten (§ 37 Abs. 1 LuftVG). Je nach Schwankung des Wechselkurses entsprechen 750.000 SZR ca. 900.000 bis 950.000 €. Der tagesgenaue Umrechnungsfaktor in Euro kann z.B. beim Währungsrechner CUEX ermittelt werden.
Synonyme:
SZR |