Begriff | Definition |
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Zuständige Behörde |
Für sämtliche Verwaltungsakte in Verbindung mit Aufstieg und Betrieb von zivil genutzten Drohnen sind in der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland die Luftfahrtbehörden der Bundesländer zuständig. Für diese Zuständigkeit wurden keine neuen Luftsicherheitsbehörden gegründet, sondern die Aufgaben an bestehende Behörden übertragen. Eine Auflistung von Ansprechpartnern mit Kontaktdaten in den einzelnen Bundesländern können Sie unserem Ratgeber entnehmen. Neben den Landesluftfahrtbehörden sind in Deutschland auch das Luftfahrt-Bundesamt und die Deutsche Flugsicherung Luftfahrtbehörden.
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