Begriff | Definition |
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Technische Spezifikation |
Die technische Spezifikation ist ein Dokument, in dem die technischen Anforderungen festgelegt sind, denen eine Drohne genügen muss.
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Trennung des überflogenen Gebiets |
Die Trennung des überflogenen Gebiets bedeutet, dass der Betreiber einer Drohne sicherstellen kann, dass sich im Betriebsbereich keine unbeteiligten Personen aufhalten. Man "trennt" also den Bereich mit unbeteilgten Personen von dem Bereich ohne unbeteiligte Personen. In Analogie zum "getrennten Luftraum" kann die Trennung auch bedeutet, dass keine andere Drohne über diesem Gebeit operiert. In beiden Auslegungen wird durch die Trennung des überflogenen Gebietes das Risiko am Boden strategisch gemindert.
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Unbemanntes Luftfahrzeug |
Ein Luftfahrzeug, das dafür konstruiert wurde, ohne einen Piloten an Bord ferngesteuert oder autonom betrieben zu werden. Unabhängig von Größe und Gewicht unterliegt ein unbemanntes Luftfahrzeug der Versicherungspflicht.
Synonyme -
Unmanned aircraft, UA |
Unbemanntes Luftfahrzeugsystem |
Als unbemanntes Luftfahrzeugsystem wird ein unbemanntes Luftfahrzeug inkl. der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung bezeichnet.
Synonyme -
Unmanned aircraft system, UAS |
Unbeteiligte Personen |
Personen, die nicht am Betrieb einer Drohne beteiligt sind. Unbeteiligte Personen kennen nicht die Sicherheitsvorschriften des Drohnen-Betreibers. Personenschäden an unbeteiligten Personen sind durch die Drohnen Haftpflicht abgesichert.
Synonyme -
Uninvolved persons |