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Drohnenversicherung HDI

Private Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen - HDI

Die private Drohnenversicherung der HDI punktet mit einem niedrigen Einstiegspreis. Gleichzeitig ist die Drohnenhaftpflicht flexibel ergänzbar, sodass ein günstiger privater Einstiegstarif später problemlos im Online-Kundenportal der HDI erweitert werden kann.

Private Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen | HDI

Die kleinste Ausprägung der Drohnenversicherung der HDI umfasst als Geltungsbereich das geografische Europa und eine Deckungssumme von 1,0 Mio. €. Durch eine zusätzliche Klausel ist sichergestellt, dass auch bei einer ungünstigen Entwicklung der Wechselkurse die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR auf jeden Fall eingehalten wird.

Im Kundenportal der HDI kann jeder Drohnenpilot den Umfang seiner Drohnenversicherung online selbst anpassen. Hier lässt sich u.a. der Geltungsbereich der Drohnenversicherung auf den weltweiten Schutz erweitern. USA und Kanada sind wie üblich ausgeschlossen. Auch die Deckungssumme der Drohnenversicherung kann hier auf bis zu 10 Mio. € erhöht werden. Was der eine als Vorteil sieht, ist für den anderen ein Nachteil: Die Änderungen müssen im Online-Portal selbst vorgenommen werden. Ein bequemer Anpassungsservice der Drohnenversicherung per Mail oder Telefon über die Kopter-Profis ist in diesem Tarif nicht möglich.

Im privaten Bereich bietet die HDI in der Drohnenversicherung keinen Mehrgeräte-Deckung an. Der Beitrag gilt daher pro Drohne. Wer mehr als eine Drohne versichern möchte, ist bei der privaten Nutzung aus unserer Sicht in der Drohnenhaftpflicht der Zurich deutlich besser aufgehoben. Hier ist der Beitrag unabhängig von der Anzahl der privat betriebenen Drohnen.

Durch eine langjährige Versicherungskooperation mit dem DMFV verfügt die HDI über umfangreiche Erfahrung nicht nur im Bereich der  Drohnenversicherung, sondern auch in der Versicherung von Modellflugzeugen. Daneben bietet die HDI auch weitere Versicherungslösungen für Privat- und Gewerbekunden, aber auch für Indutrieunternehmen und große Konzerne an. Zu diesen Industrieversicherungen gehört bei der HDI auch die Sparte der Drohnenversicherung.

Gegründet wurde die HDI Versicherung 1903. Heute gehört sie zur Talanx AG, Deutschlands drittgrößter Versicherungsgruppe. Der Konzern beschäftigt rund 24.000 Mitarbeiter und ist weltweit in mehr als 175 Ländern aktiv. Hauptsitz der HDI ist in Hannover.

hdi versicherung logo

Tarifkategorie: Der Tarif L der R+V gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


Private Drohnenhaftpflichtversicherung
Degenia (Start)

ab 67,95 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

 

Quicklinks zur Drohnenversicherung

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen

1,0 | 3,0 | 5,0 | 10,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne

mitversichert

Sachschäden durch die Drohne

mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne

nicht mitversichert

 

Versicherte Steuerer der Drohne

offene Fernpiloten-Klausel

 

Versicherte Drohnen

eine Drohne pro Beitrag

 

Nutzung fremder Drohnen

nicht mitversichert

 

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)

25 kg

 

Geltungsbereich für Drohnenflüge

weltweit(außer US-Gebiete, Kanada)

 

Versicherungsschein / Police als PDF

ja

 

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO

ja, in dt. und engl. Sprache

 

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App

Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis

 

Selbstbeteiligung

kein Selbstbehalt im Schadenfall

 

Zahlungsrhythmus

jährlich

 

Zahlungsarten

SEPA-Lastschrift | Kreditkarte | Paypal

 

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich

ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne

Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung

Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne

nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne

nicht mitversichert

VLOS-Betrieb

mitversichert

FPV-Betrieb

mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)

nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen

mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben

mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen

mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne

mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum

mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne

mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten

Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten

Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen

mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)

mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)

auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet

mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne

nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus

nein