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Drohnen registrieren

Registrierung als Drohnen-Betreiber beim LBA

Ab dem 30.12.2020 gilt für die Betreiber der meisten Drohnen in der EU die Pflicht, sich in einer zentralen Datenbank zu registrieren.

Wer muss sich registrieren?

Die Registrierungspflicht git für alle Eigentümer bzw. Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm. Aber auch für Drohnen unter 250 Gramm, sofern sie über eine Kamera verfügen ("einen Sensor, der personenbezogene Daten erfasst").

Wo muss ich mich als Drohnen-Betreiber registrieren?

Die Registrierung wird in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständiger Behörde durchgeführt. Als Betreiber einer Drohne kann die Registrierung ab dem 31.12.2020 beim LBA online direkt über diesen Link durchgeführt werden: Registrierung Betreiber Drohne LBA.

Nach der abgeschlossenen Registrierung erhält der Drohnenbetreiber eine eindeutige individuelle eletronische Registrierungsnummer (e-ID), die an geeigneter Stelle an jedem der unbemannten Luftfahrzeuge anzubringen ist. Hierfür ist nicht mehr eine feuerfeste Plakette erforderlich. Theoretisch genügt es, die eID z.B. mit einem wasserfesten Stift auf den Korpus der Drone zu schreiben.

Was kostet die Drohnen-Registrierung?

Für die Betreiberregistrierung erhebt das LBA eine Gebühr. Die Gebühr liegt für natürliche Personen bei 20 €, für juristische Personen bei 50 €.

In einer ersten Phase der Registrierung gab es noch keine angepasste Kostenverordnung beim Luftfahrt-Bundesamt. Daher enstanden für die Betreiberregistrierung Anfang 2021 keine Kosten. Seit dem 18.06.2021 ist eine neue Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in Kraft. Sie regelt auch die Gebührenschlüssel für unbemannte Luftfahrtsysteme, sodass inzwischen keine kostenfreie Registrierung als Drohnenbetreiber mehr möglich ist.

Für die Registrierung als Betreiber der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt sollten natürliche Personen die folgenden Angaben und Unterlagen griffbereit haben:

  1. vollständiger Name und Geburtsdatum (zusätzlich Registernummer bei juristischen Personen)
  2. Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  3. Versicherung und Nummer der Drohnenhaftpflicht
  4. Eventuell vorhandene Betriebsgenehmigungen und Betreiberzeugnisse
  5. Upload Kopie / Scan eines gültigen Ausweisdokuments

Ablauf der Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt

Was ist der Unterschied zwischen Betreiber-ID und Fernpiloten-ID?

Für Verwirrung kann sorgen, dass zwei Identifizierungsnummern (IDs) auftauchten: neben der eigentlichen eID, der Betreibernummer, gibt es auch eine Fernpiloten-ID. Beide werden vom Luftfahrt-Bundesamt vergeben.

Die Betreiber ID ist dem "Halter" einer Drohne zugeordnet (s.o.). Der Betreiber bekommt sie nach einiger Wartezeit durch den hier beschriebenen Prozess der Registrierung. Diese eID muss auf jeder Drohne angebracht und in der Fernidentifikation jeder Drohne des Betreibers als Remote-ID hinterlegt werden.

Daneben erhält jeder Fernpilot, sobald er die Prüfung zum kleinen EU-Drohnenführerschein A1/A3 erfolgreich beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt hat, automatisch eine Fernpiloten-ID. Diese Identifizierungsnummer ist einer natürlichen Person zugeordnet und auf dem Kompetenznachweis A1/A3, aber auch auf dem Fernpilotenzeugnis A2 vermerkt. Sie muss nicht auf der Drohne angebracht werden.

Während die Betreiber-ID sich also auf den "Halter" und Eigentümer bezieht und an allen Drohnen zu vermerken ist, identifiziert die Fernpiloten-ID den einzelnen Steuerer einer Drohne. Die Unterscheidung ist erforderlich, da nicht jeder Fernpilot eine eigene Drohne besitzt. Gerade im Kontext von Unternehmen fliegen Mitarbeiter (=Fernpiloten) häufig die Drohnen des Arbeitgebers (=Betreiber).