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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

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Begriff Definition
Gefährdungshaftung
Für Drohnen und die Drohnen Haftpflicht gilt eine verschäfte Haftung. Anders als bei der Verschuldenshaftung kommt es bei Schäden aus dem Betrieb einer Drohne nicht auf das Verschulden von Schäden durch den Fernpiloten an. Allein der erlaubte Betrieb einer Drohne verursacht eine gewisse Gefährdung der Umgebung, sodass eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung gilt. Denkbar sind z.B. eine unvorhersehbare Windböe, die plötzliche Attacke durch einen Vogel oder ein nicht nachweisbarer technischer Defekt, der eine Drohne zum Absturz bringt und einen Schaden verursacht, ohne das der Fernpilot einen Fehler begangen oder schuldhaft gehandet hat. Dieses Prinzip der Gefährdungshaftung ist direkt in deutschen Gesetzen verankert: z.B. für die Halter von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen (§§ 33 ff. LuftVG), für Kraftfahrzeughalter (§ 7 StVG), für Halter von Hunden und Pferden (§ 833 BGB,) oder für pharmazeutische Unternehmers bei Arzneimittelschäden (§§ 84 ff. AMG). Eine Privathaftpflicht leistet grundsätzlich nur nach dem Grundsatz der Verschuldenshaftung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Begriffe Verschuldenshaftung oder Gefährungshaftung in den Versicherungsbedingungen auftauchen. Nach herrschender Mehrheitsmeinung von Juristen sind jedoch auch Anbieter einer Privatversicherung zur Deckung Schäden aus der Gefährdungshaftung verpflichtet, sofern der Tarif offensiv damit wirbt, die Pflichtversicherung für Drohnen abzudecken. Die von uns angebotenen Tarife der Privathaftpflicht mit Drohne erfüllen diese Vorgabe. Eine Privathaftpflicht, die Drohnen einschließt aber nicht expliziet auf die Erfüllung der Pflichtversicherung hinweist, leistet auch weiterhin nur im Rahmen der Verschuldenshaftung - eine gefährliche Deckungslücke. Die eigenständigen Luftfahrthaftpflicht-Versicherungen für Drohnen, die bei Kopter-Profi empfohlen werden, sind als Pflichtversicherung konzipiert und leisten bei Schäden, egal ob diese aus Verschuldenshaftung oder Gefährdungshaftung verursacht wurden.
Gefährliche Güter
In diesem Kontext werden von Drohnen als Nutzlast mitgeführte Gegenstände oder Stoffe als gefährliche Güter bezeichnet, die bei einem Zwischenfall oder einem Unfall eine Gefahr für die Sicherheit, die Gesundheit, Sachen oder die Umwelt darstellen. Der Transport dieser Güter ist in der Drohnen Haftpflicht ausgeschlossen. Zu den gefährlichen Gütern zählen insbesondere: a) explosive Stoffe (Gefahr der Massenexplosion, Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke, geringe Gefahr durch Luftstoß, hohe Brandgefahr, Sprengmittel, extrem unempfindliche Explosivstoffe), b) Gase (entzündbare Gase, nicht entzündbare Gase, giftige Gase, Sauerstoff, Gefahr beim Einatmen), c) entzündbare flüssige Stoffe (entzündbare flüssige Stoffe, brennbare Stoffe, Heizöl, Ottokraftstoffe), d) entzündbare feste Stoffe (entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Feststoffe, gefährlich bei Berührung mit Wasser), e) entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide, f) giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe (Gift, Biogefährdung), g) radioaktive Stoffe, h) ätzende Stoffe.
Synonyme - Dangerous goods
Geo-Sensibilisierung
Eine Funktion, die ausgehend von den durch die Mitgliedstaaten bereitgestellten Geo-Daten eine potenzielle Verletzung der Luftraumgrenzen durch die Drohne erkennt und den Fernpiloten warnt, sodass er sofort Maßnahmen zur Vermeidung dieser Verletzung ergreifen kann. Das weitreichendere Geo-Fencing, das den Einflug einer Drohne in verbotene Lufträume automatisch verhindert, ist eine Unterkategorie der Geo-Sensibilisierung.
Geografisches UAS-Gebiet
Die zuständige nationale Behörde kann Teil des Luftraums festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen ermöglicht, einschränkt oder ausgeschlossen wird. Damit sind diese Gebiete einer Weiterentwicklung der No-Fly-Zones, in denen der Betrieb von Drohnen grundsätzlich verboten war. Durch die geografischen UAS-Zonen wird dem mit dem Betrieb von Drohnen verbundenen Risiko Rechnung getragen bezüglich a) der Sicherheitslage, b) der Sicherheit von Menschen und Sachen, c) dem Schutz der Privatsphäre, d) dem Schutz personenbezogener Daten, e) der Umwelt. Auflagen enstsprechender Gebiete sind auf jeden Fall einzuhalten, um den Schutz der Drohnen Versicherung nicht zu gefährden.
Ground Risk Class
Die Ground Risk Class GRC klassifiziert für eine Drohne das Betriebsrisiko möglicher Schäden am Boden im Rahmen der Risikobewertung nach SORA-GER. Bei der Ermittlung der Ground Risk Class werden z.B. die folgenden Risiko-Faktoren herangezogen: Abfluggewicht der Drohne, Betrieb in Sichtweite, Überflug von Risikogebieten wie z.B. Wohngebiete oder Industriegebiete). Die Ground Risk Class kann durch schadenhemmenden Sicherheitsmaßnahmen gesenkt werden: z.B. durch fallhemmende Systeme wie Fallschirme, Sicherheitsfunktionen wie Geofencing und Return-to-Home oder auch Absperrungen und Warnhinweise am Boden, um unbeteiligte Personen von der Betriebsstätte fern zu halten.
Synonyme - GRC