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Begriffe aus der Welt der Drohnen einfach erklärt

Drohnen Glossar

Spätestens mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 2019/947 und 2019/945 tauchten neue Begriffe im Kontext von Drohnen auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Unser Glossar versucht, etwas Licht ins Drohnendunkel zu bringen.

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Begriff Definition
Unbemanntes Luftfahrzeug
Ein Luftfahrzeug, das dafür konstruiert wurde, ohne einen Piloten an Bord ferngesteuert oder autonom betrieben zu werden. Unabhängig von Größe und Gewicht unterliegt ein unbemanntes Luftfahrzeug der Versicherungspflicht.
Synonyme - Unmanned aircraft, UA
Unbemanntes Luftfahrzeugsystem
Als unbemanntes Luftfahrzeugsystem wird ein unbemanntes Luftfahrzeug inkl. der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung bezeichnet.
Synonyme - Unmanned aircraft system, UAS
Unbeteiligte Personen
Personen, die nicht am Betrieb einer Drohne beteiligt sind. Unbeteiligte Personen kennen nicht die Sicherheitsvorschriften des Drohnen-Betreibers. Personenschäden an unbeteiligten Personen sind durch die Drohnen Haftpflicht abgesichert.
Synonyme - Uninvolved persons