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Drohnenführerschein für die offene Kategorie (OPEN)

Fernpilotenzeugnis A2

Der Drohnenführerschein A2 heißt offiziell "Fernpilotenzeugnis A2" gemäß UAS.OPEN.030 der EU-Verordnung 2019/947. Er erweitert den Kompetenznachweis A1/A3 inhaltlich um drei weitere Prüfungsfächer und erweitert die Optionen von Fernpiloten in der offenen Kategorie.

Vorteile durch den Drohnenführerschein A2

Der Drohnenführerschein A2 wird u.a. benötigt, um in der offenen Kategorie die Priviligien der Unterkategorie A2 mit einer nach C2 klassifizierten Drohne nutzen zu dürfen:

  • --> Näher bei unbeteiligten Personen fliegen: Im Langsamflugmodus und unter Einhaltung der 1:1-Regel ist eine Annährung der Drohne auf bis 5 Meter an unbeteiligte Personen erlaubt.
  • --> Kein Sicherheitsabstand zu sensiblen Gebieten: Es muss kein Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten eingehalten werden, sofern keine geografischen Gebiete vom Betrieb betroffen sind.

Stichwort "geografische Gebiete": Wenn Genehmigungen für den Betrieb in diesen Geo-Zonen beantragt werden sollen, verlangen die meisten Luftfahrtbehörden der Bundesländer ebenfalls den Drohnenführerschein A2 als Qualifikationsvoraussetzung des Fernpiloten. 

Steckbrief Drohnenführerschein A2

WAS?
Kleines Fernpilotenzeugnis für die offene Kategorie, das den Kompetenznachweis A1/A3 um A2 erweitert

WOFÜR?
Voraussetzung für die Nutzung der Privilegien in der Unterkategorie A2, um außerhalb von A1 keinen Sicherheitsabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- und Industrriegebieten einhalten zu müssen oder dichter an unbeteiligte Personen heranfliegen zu dürfen

WOFÜR NOCH?
Voraussetzung zur Beantragung von Genehmigungen für den Betrieb in "geografischen Gebieten" bei den Luftfahrtbehörden der Bundesländer

WIE?
Theoretische Prüfung mit 30 Multiple-Choice-Fragen aus den Fächern Meteorologie, Flugleistung und Risikominderung am Boden

WO?
Bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt für Deutschland benannten Prüfstelle (PStF), gerne direkt online bei uns

Drohnenführerschein A2 buchen (299 €)

 

Welches Fernpilotenzeugnis ist der richtige Drohnenführerschein für mich?

Im gesetzlichen Rahmen des EU-Rechts gibt es das kleine Fernpilotenzeugnis A2 (offene Kategorie OPEN) und das große Fernpilotenzeugnis STS (spezielle Kategorie SPEC). Welcher der beiden Drohnenführterscheine ist nun die passende Qualifikation?

Diese Frage könnte vorschnell mit einem "Sowohl-als-auch" beantwortet werden: Warum nicht für einen kleinen Aufpreis den Drohnenführerschein STS (399 €) absolvieren, der automatisch auch den A2-Schein (299 €) beinhaltet? So haben Sie zwei Drohnenführerscheine mit nur einer Prüfung. Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunt nicht ärgern möchten, dass Sie nicht gleich den großen Schein gemacht haben und dann doppelt zahlen müssen, ist diese Argumentation schlüssig. Dennoch lohnt ein genauerer Blick, welcher Schein aktuell für welchen Einsatz benötigt wird.

Fernpilotenzeugnis A2

Das Fernpilotenzeugnis A2 kommt in der offenen Kategorie zum Einsatz. Sie benötigen diesen Drohnenführerschein vor allem aus drei Gründen:
1) Sie möchten eine C2-Drohne unter den Privilegien der Unterkategorie A2 betreiben (s.o.), 2) Sie möchten bei einer Behörde eine Genehmigungen für den Betrieb in Geo-Zonen beantragen oder 3) Ihr Auftraggeber wünscht unabhängig von rechtlichen Vorgaben eine entsprechende Qualifikation.

Fernpilotenzeugnis STS

Das Fernpilotenzeugnis STS umfasst automatisch den A2-Schein, sodass die genannten Gründe hier ebenfalls gelten. Zusätzlich wird der Drohnenführerschein STS ab Ende 2024 der verpflichtende Qualifikationsnachweis für alle Fernpiloten, die in der speziellen Kategorie fliegen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie nach einem Standardszenario (STS), nach PDRA oder über eine individuelle SORA in der SPEC operieren.

Wann brauchen Sie nun den Drohnenführerschein STS? Aus unserer Sicht sprechen vor allem zwei Gründe dafür: 1) Wenn Sie nicht ausschließen können, zukünftig als Fernpilot vielleicht auch in der speziellen Kategorie zu fliegen, dann sollten Sie das große Fernpilotenzeugnis STS wählen, um zukunftssicher aufgestellt zu sein. 2) Wenn Sie sich gegenüber Ihren Kunden mit dem höchtmöglichen theoretischen Qualifikationsnachweis als Fernpilot positionieren möchten, kommen Sie am Drohnenführerschein STS ebenfalls nicht vorbei.

Wenn Sie noch unsicher sind, welcher Drohnenführerschein für Sie und Ihr Projekt die richtige Wahl ist, helfen wir Ihnen gerne weiter: per Telefon unter 05375 / 369 999 0 oder unter den anderen Kontaktdaten am oberen Bildschirmrand.

Drohnenführerschein A2 bei der Kopter-Profi GmbH (DE.PStF.001)

Seit 2012 sind die Kopter Profis auf theoretische Schulungen und praktische Trainings von privaten und gewerblichen Drohnenpiloten spezialisiert. Als erfahrener Ausbildungsbetrieb erhielten wir vom deutschen Luftfahrt-Bundesamt die offizielle Benennung zu Deutschlands Prüfstelle Nr. 1 für Fernpiloten (DE.PStF.001). Weltweit haben wir nicht nur über 5.000 zufriedene Fernpiloten ausgebildet, sondern bringen unserer Expertise und Leidenschaft für das Drohnefliegen auch auf europäischer Ebene in Arbeitsgruppen der EASA ein.

  • Online-Prüfung oder bundesweit an zentralen Standorten
  • Online-Tutorial mit kompakten Lerneinheiten, die zu 100% prüfungsrelevant sind
  • Flexible Vorbereitung 24/7 mit Videos, Skripten und als Hörbuch
  • Ausgereiftes Konzept durch mehr als 5.000 erfolgreiche Prüflinge
  • Persönlicher Kontakt bei Fragen zu Prüfungsinhalten
  • Online-Trainingsfragen zur Übung und Lernziel-Kontrolle
  • Praxisnahe Prüfungsfragen aus dem Alltag von UAV-Piloten
  • Faire Prüfungsbedingungen erlauben eine flexible und entspannte Vorbereitung
  • A2-/STS-Card Fernpilotenzeugnis im Scheckkartenformat inklusive

Fernpilotenzeugnis A2 jetzt buchen

Online-Kurs mit persönlicher Betreuung

Bei den Kopter-Profis erfolgen die Vorbereitung und die Abnahme der Theorieprüfung zum Drohnenführerschein A2 und STS komplett online. Ohne einen verpflichtenden Präsenztermin haben Sie ein Maximum an Flexibilität und Zeitersparnis. Bestimmen Sie selbst, wann und wo Sie sich auf die Prüfung zum Drohnenführerschein vorbereiten und die Prüfung ablegen.

Für eine möglichst effektive Prüfungsvorbereitung ist unser Online-Tutorial zu 100% auf die Prüfungsfragen abgestimmt. Je nach Lerntyp wählen Sie Ihre bevorzugte Art der Wissensvermittlung: über unsere Seminar-Videos, PDF-Skripte, ein Hörbuch oder eine Kombination dieser Elemente. Abgerundet wird der Lernbereich durch vertiefende Links und Trainingsfragen, mit denen Sie Ihren Wissensstand testen können. Gleichzeitig stehen Ihnen unsere kompetenten und praxiserfahrenen Mitarbeiter für Rückfragen zu Schulungsinhalten oder zum Prüfungsablauf zur Verfügung: per Telefon, E-Mail oder in unseren regelmäßigen Zoom-Calls.

Die Online-Prüfung kann an jedem Ort der Welt abgelegt werden, solange Sie über eine stabile Internetverbindung verfügen. Dadurch sparen Sie nicht nur die Anreise, sondern können die Prüfung in Ihrem gewohnten Umfeld ablegen. Unsere Prüfer sind geschult, die Prüfungsatmosphäre so persönlich und angenehm wie möglich zu gestalten. Dieses Setting ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil, um Prüfungsängste auf ein Minimum zu reduzieren. Und durch die persönliche Begleitung in der Prüfung können sich auch weniger technikaffine Personen ganz auf die Inhalte konzentrieren, ohne von technischen Sorgen abgelenkt zu werden.

Mit unserem dualen Ansatz verbinden wir das Beste aus zwei Welten: die Vorteile von zeit- und ortsunabhängigen Online-Schulungen mit der persönlichen Begleitung und dem Austausch von Präsenzseminaren.

 

A2-Schein für 299 € buchen

Voraussetzungen für die Prüfung zum Drohnenführerschein A2

Für Ihre Zulassung zur Theorieprüfung und die Ausstellung des Fernpilotenzeugnisses A2 durch das LBA sind einige Unterlagen erforderlich. Sie brauchen nicht bei der Buchung bzw. Anmeldung vorliegen, müssen aber vor dem Ablegen der Prüfung bei uns eingereicht werden:

Kleiner Drohnenführerschein Kompetenznachweis A1/A3

Wir benötigen von Ihnen den PDF-Nachweis vom Luftfahrt-Bundesamt, dass Sie die Online-Theorieprüfung zum Kenntnisnachweis A1/A3 bestanden haben.

Abschluss eines praktischen Selbststudiums

Sie müssen auf einem Formblatt vom Luftfahrt-Bundesamt bestätigen, dass Sie ein praktisches Selbsttraining mit einer Drohne nach UAS.Open.040 (1) und (2) durchgeführt haben.

Bei Minderjährigen: Unterschrift Erziehungsberechtigter

Die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 kann ab 16 Jahren abgelegt werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung und Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Drohnenführerschein A2 als Inhouse-Veranstaltung

Unser Online-Kurs für das Fernpilotenzeugnis A2 ist ideal, wenn Sie den direkten Weg zum Drohnenführerschein suchen. Für z.B. größere Gewerbe- und Industriekunden sowie BOS oder Hochschulen bieten wir auch individuelle Schulungen und Prüfungen bei Ihnen vor Ort an, eine Kombination mit praktischen Elementen ist natürlich möglich. Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zukommen, um ein individuelles Angebot erstellen zu können, das den Anforderungen Ihres Projekts entspricht.

Prüfungsfächer beim Drohnenführerschein A2

Die Theorieprüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 kann bei uns online oder im Rahmen einer Präsenzprüfung abgelegt werden. Unabhängig von der Form umfasst die Prüfung bei den Kopter-Profis immer 30 Multiple-Choice-Fragen aus den folgenden drei Prüfungsfächern:

Meteorologie

(6 Fragen)

Wettereinflüsse auf den Betrieb von Drohnen (z.B. Wind, Temperatur, Luftdichte, Sichtverhältnisse), Einholen von Wettervorhersagen

Flugleistung

(11 Fragen)

Typischer Betriebsbereich von unbemannten Luftfahrzeugen Masse, Gleichgewicht und Schwerpunktlage, Sicherung der Nutzlast, Batterien / Akkus

Risiko-Minderung am Boden

(13 Fragen)

Funktionen im Langsamflugmodus, Einschätzung der Entfernung zu Menschen, 1:1 Regel

 

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Großes FAQ zum Drohnenführerschein A2

An dieser Stelle haben wir alle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das neue EU-Fernpilotenzeugnis A2 zusammengefasst, auf die wir nicht bereits oben im Text eingegangen sind. Wenn Sie eine Frage und/oder eine Antwort vermissen, freuen wir uns auf Ihre Nachricht!

Nein. Der Drohnenführerschein A1/A3 kann in Deutschland nur beim Luftfahrt-Bundesamt erlangt werden, der A2-Schein nur bei benannten Prüfstellen wie den Kopter-Profis. Ein Kombi-Paket ist daher leider nicht möglich. Da manche EU-Staaten abweichende Regelungen haben, ist eine solche Kombi bei manchen ausländischen Anbietern möglich. Aus verschiedenen Gründen raten wir allerdings davon ab, die Prüfungen außerhalb Deutschlands abzulegen (s.u.).

Nein. Der deutsche Kenntnisnachweis konnte in einer Übergangszeit nur in den kleinen Drohnenführerschein A1/A3 umgeschrieben werden. Dieses Zeitfenster ist inzwischen geschlossen, sodass eine Umschreibung nicht mehr möglich ist. Eine Umwandlung in den großen Drohnenführerschein A2 war zu keinem Zeitpunkt möglich.

Ja, eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist nach EU-Recht nicht vergleichbar mit dem Drohnenführerschein. Zwar haben Luftfahrzeugführer in den meisten Fällen weitreichende Kenntnisse bezogen auf z.B. die Luftraumstruktur. Dennoch fordert der Gesetzgeber, dass sich Inhaber einer Pilotenlizenz zusätzlich mit den speziellen Anforderungen für den Drohnenflug vertraut machen. Eine Umschreibung oder Anrechnung der Pilotenlizenz auf den Drohnenführerschein ist daher nicht möglich.

Ja, mit einem Drohnenführerschein aus einem EU-Land können Sie auch in Deutschland fliegen. Wenn Sie Ihren Drohnenführerschein bei einem Anbieter aus z.B. den Niederlanden oder Polen erlangt haben, werden Sie auch in dem entsprechenden Land als Fernpilot geführt. Eine Übertragung dieser Drohnenführerscheine in Ihr Nutzerkonto beim deutschen Luftfahrt-Bundesamt ist nicht möglich. Teilweise kann dies zu Irritationen bei Kontrollen führen, da die per QR-Code abrufbaren Informationen zum Fernpiloten dann nicht in deutscher Sprache angezeigt werden. Sie sollten die Prüfung zum Drohnenführerschein daher nur dann im Ausland ablegen, wenn Sie mit dem bürokratischen Mehraufwand in Deutschland einverstanden sind.

Ja, innerhalb der EU gelten die gleichen Regeln für den Drohnenführerschein. Daher gilt ein in Deutschland erworbener Drohnenführschein in der gesamten EU. Auch die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein haben sich dem europäischen Regelwerk angeschlossen. Bitte beachten Sie, dass in anderen EU-Staaten zusätzliche Auflagen existieren können, die von den Deutschen Vorgaben abweichen. Wenn Sie in Ländern außerhalb der EU fliegen möchten, müssen Sie sich vorab über die dort geltenden Gesetze und Auflagen informieren und gegebenenfalls einen entsprechenden Nachweis erbringen.

Wenn Sie ohne gültigen Drohnenführerschein fliegen, obwohl Sie einen hätten haben müssen, und dabei erwischt werden, können Ihnen Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen drohen. In Deutschland können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Entscheidet ein Richter, dass Ihr Flug ohne Drohnenführerschein einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr darstellte, droht gemäß § 315 Strafgesetzbuchs (StGB) eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

Das Fliegen ohne einen erforderlichen Drohnenführerschein ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem können Schäden, Verletzungen oder Unfälle, die durch den Betrieb einer Drohne ohne die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verursacht werden, den Versicherungsschutz gefährden und zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen haben.

Der Drohnenführerschein muss nicht in DIN-A4 auf Papier beim Flug mitgeführt werden. Es genügt das digitale Dokument oder z.B. ein Druck auf einer Plastikkarte (A2-Card). Hierbei dürfen allerdings Inhalt und Proportionen des PDF-Dokuments nicht verändert werden. Vor allem ist beim Druck auf eine Plastikkarte zu beachten, dass der QR-Code nicht zu stark verkleinert wird. Als wichtiges Sicherheitsmerkmal muss er unbedingt maschinenlesbar bleiben. Kann der QR-Code nicht ausgelesen werden und Sie haben keine lesbare digitale Version dabei, drohen die gleichen Konsequenzen, wie wenn Sie ohne Drohnenführerschein fliegen würden.

Ja, sofern Ihre Drohne und Ihr geplanter Flug einen Drohnenführerschein erfordern, müssen Sie das Dokument in einem gültigen Format bei jedem Flug mitführen und auf Verlangen Sicherheitskräften oder zuständigen Behörden vorzeigen.

Nein, um die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten, dürfen Sie auch als Inhaber eines Drohnenführerschein nicht überall fliegen. Sie müssen weiterhin u.a. bestimmte Mindestabstände zu beispielsweise unbeteiligten Personen oder sensiblen Gebieten einhalten. Außerdem sind Flugverbotszonen und Geografischen Gebiete auch weiterhin zu beachten. Dazu gehören beispielsweise Flughäfen, militärische Einrichtungen oder Naturschutzgebiete, aber auch Schwimmbäder oder Polizeidienststellen. Daher ist es wichtig, sich vor dem Flug über die rechtlichen Rahmenbedingungen und eventuelle Einschränkungen zu informieren. Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter Neues Drohnenrecht.

Ja, neben der Ausnahme für Drohnen unter 250 Gramm MTOW gelten Sonderregelungen für Drohnen, die im Rahmen von Modellsportverbänden betrieben werden. Hier gibt es für den Drohnenführerschein z.B. abweichende Gewichtsgrenzen. Hinweise hierüber erhalten Sie z.B. beim Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) oder beim Deutschen Aero Club e.V. (DAeC).

In Deutschland ist ein Drohnenführerschein erst für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm verpflichtend. Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von unter 250 Gramm dürfen in der offenen Kategorie ohne Drohnenführerschein geflogen werden. Da Sie dennoch die geltenden Gesetze und Verordnungen einhalten müssen, empfehlen wir auch Fernpiloten von Mini-Drohnen, zumindest die kostenlos zugänglichen Lernmaterialien zum kleinen Drohnenführerschein beim Luftfahrt-Bundesamt zu studieren. Der große Drohnenführerschein A2 ist nur erforderlich, wenn Sie die Privilegien der Unterkategorie A2 in der offenen Kategorie nutzen möchten. Die Privilegien umfassen v.a. den Abstand zu unbeteiligten Personen und den Betrieb über z.B. Wohn- oder Gewerbegebieten.

Der große Drohnenführerschein A2 hat eine Gültigkeit von 60 Monaten und muss dann durch eine Auffrischungsschulung verlängert werden. Wie die Auffrischung im Detail erfolgen wird, und ob sie auch eine kleine Prüfung beinhaltet, ist vom Luftfahrt-Bundesamt noch nicht entschieden. Trotz der Gültigkeit von 60 Monaten empfehlen wir, die Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig aufzufrischen und sich über aktuelle Entwicklungen und Änderungen der Gesetze und Verordnungen auf dem Laufenden zu halten.

Um den Drohnenführerschein zu erwerben, müssen Sie eine theoretische Prüfung bei einer offiziellen Prüfstelle bestehen (z.B. bei den Kopter-Profis als Deutschlands Prüfstelle Nr. 1: DE.PStF.001). In Deutschland werden diese Prüfstellen durch das Luftfahrt-Bundesamt benannt. Die Prüfung beinhaltet 30 Fragen zu den Themen Meteorologie, Flugleistung und Minderung von Risiken am Boden. Wenn Sie mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet haben, ist die Prüfung bestanden, und Sie erhalten den Drohnenführerschein A2 direkt vom Luftfahrt-Bundesamt.

Nein, der große Drohnenführerschein bzw. das Fernpilotenzeugnis A2 ist eine Erweiterung des EU-Kompetenznachweises A1/A3. Ohne eine zuvor bestandene Prüfung im A1/A3-Schein ist keine Zulassung zur Theorieprüfung nach A2 möglich.

Inzwischen müssen wir diese Frage leider bejahen. Am 18.06.2021 trat die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) in Kraft. Auf dieser Basis erstellt das LBA inzwischen Kostenbescheide für die Ausstellung des Fernpilotenzeugnis. Die Gebühr liegt bei 30 € pro Prüfling.

Wir haben versucht, die technischen Hürden so gering wie möglich zu halten. Da die internet-gestützten Prüfungen unter Aufsicht nach dem Proctor-Online-Prüfverfahren ablaufen müssen, benötigen Sie einen Computer mit Webcam (Betriebssystem ab Windows 7 bzw. Mac OS X 10.10 Yosemite) und ein Smartphone oder Tablet, das über eine Frontkamera und eine Freisprechfunktion mit Lautsprecher verfügt.

Bezüglich des Prüfungsraums muss sich der Prüfling für die gesamte Zeit der Online-Prüfung in einem separaten Raum aufhalten, in dem sich neben ihm keine weiteren Personen befinden. Zudem sind alle Kommunikationsgeräte im Raum, die nicht für die Durchführung der Online-Prüfung verwendet werden, auszuschalten. Weitere Details hierzu finden Sie auch in der Prüfungsordnung.

Ja, in Deutschland ist es möglich, den Drohnenführerschein A2 auch online zu erwerben. Die Kopter-Profis sind in diesem Bereich Vorreiter und wurden bereits 2017 vom Luftfahrt-Bundesamt für die Abnahme von Online-Prüfungen zugelassen. Aufgrund der stark zurückgegangen Nachfrager nach Präsensprüfungen haben wir uns dazu entschlossen, nur noch Online-Prüfungen durchzuführen. Für Personengruppen oder Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern bieten wir allerdings weiterhin Prüfungen und auch Schulungen als Präsenzveranstaltung vor Ort an.

Bei uns benötigen Sie ca. eine Stunde, um alle Unterlagen einmal komplett durchzugehen: egal ob Sie sich das Skript oder die Videos anschauen. Wie oft Sie diesen Vorgang wiederholen müssen, um die Prüfung zu bestehen, hängt ganz von Ihrem Vorwissen und Ihrer "Aufnahmefähigkeit" der Informationen ab. Manche Prüflinge haben sich die Unterlagen 1x angeschaut und die Prüfung sicher bestanden. Mit 6 bis 7 Stunden Vorbereitung sollte ein "durchschnittlicher Schüler" auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein.

Je nach Anbieter gibt es verschiedene Ansätze. Die Kopter-Profis haben sich dazu entschieden, ein Online-Tutorial anzubieten, dass zu 100% auf die Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein zugeschnitten ist. Dadurch werden sie mit Videomaterial von nur einer Stunde perfekt auf die Prüfung vorbereitet. Andere wichtige Aspekte, die nicht prüfungsrelevant sind, finden Sie frei zugänglich auf unserer Homepage, zum Beispiel unter Neues Drohnenrecht.

Im Anmeldeprozess genügen zunächst die im Online-Formular abgefragten Angaben zu Ihrer Person. Bevor Sie die eigentliche Prüfung ablegen, benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:

  • Nachweis, dass Sie beim LBA den Online-Lehrgang abgeschlossen und die Online-Theorieprüfung zum Kompetenznachweis A1/A3 bestanden haben
  • Selbsterklärung von Ihnen, dass Sie ein praktisches Selbststudium mit Ihrer Drohne durchgeführt haben
  • Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zur Authentizitätsprüfung Ihrer Identität

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen für den Erwerb des großen Drohnenführerscheins. In Deutschland müssen Sie lediglich mindestens 16 Jahre alt sein und den A1/A3-Schein online beim LBA absolviert haben, um die theoretische A2-Prüfung ablegen und den großen Drohnenführerschein erhalten zu können. Vor der konkreten Anmeldung zur Prüfung sind die im folgenden Punkt genannten Unterlagen bei der Prüfstelle vorzulegen.

Ja, ein Prüfling muss mindestens 16 Jahre alt sein. Bei einem minderjährigen Prüfling ist zudem die formlose schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Nein, in Deutschland müssen Sie keine praktische Prüfung ablegen, um den Drohnenführerschein A2 zu erhalten. Die Prüfung umfasst ausschließlich einen Theorieteil mit 30 Prüfungsfragen. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss ein Prüfling im Vorfeld nur ein praktisches Selbsttraining durchführen und das Ergebnis in einem Formblatt vom Luftfahrt-Bundesamt dokumentieren. Weitere Informationen zum praktischen Selbsttraining finden Sie hier.

Vom LBA in Deutschland zugelassene Prüfstellen für Drohnenführerscheine wie die Kopter-Profis erfüllen die europäischen Prüfungsvorgaben der EASA zu 100% (z.B. bezogen auf die Beaufsichtigung der Online-Prüfung nach dem Proctor-Verfahren). Wenn beispielsweise die KI eines ausländischen Mitbewerbers nicht in der Lage ist, plumpe Täuschungsversuche zu erkennen, kann dies im Worstcase dazu führen, dass alle Prüfungen eines Anbieters für ungültig erklärt und unter gültigen EASA-Standards wiederholt werden müssen. Aus diesem Grund empfehlen wir, nicht nur auf den Preis zu achten: billig ist nicht immer gut! Auch eine konforme Art der Umsetzung und ein guter Service sollten bei der Auswahl berücksichtigt werden. Übrigens: LBA approved Entities bzw. Prüfungsstellen sind an der Zulassungsnummer zu erkennen, die mit DE.PStF... beginnt!

Drohnenführerschein A2: Der Drohnenführerschein für mehr Privilegien

Der Drohnenführerschein A2, auch Fernpilotenzeugnis A2 genannt, ist der “große Drohnenführerschein” für die offene Kategorie (OPEN). Der Drohnenführerschein A2 ist erforderlich, um Privilegien der Unterkategorie A2 nutzen zu können, wie über bebaute Gebiete oder in der Nähe von Menschen zu fliegen. Darüber hinaus wird er benötigt, um den Betrieb der Drohne in bestimmten geographischen Gebieten bei der Luftfahrtbehörde zu beantragen. Der große Drohnenführerschein baut auf den kleinen Drohnenführerschein oder Kompetenznachweis A1/A3 auf.

Es kann sich für Drohnenpiloten lohnen, auf jeden Fall den Drohnenführerschein A2 abzuschließen. Da er mehr Privilegien gewährt, ist man beim Drohnenbetrieb auf der sicheren Seite. Weiterhin vermittelt die Prüfung ein umfassenderes Wissen zum Betrieb und zur Sicherheit der Drohne. Bei uns können Sie den Drohnenführerschein A2 einfach online bestellen und sich so eine Menge an Arbeit sparen. Mit unseren Materialien und Onlinekursen sind Sie auf die Prüfung beim Drohnenführerschein A2 bestens vorbereitet.

Welche Voraussetzungen muss man für den Drohnenführerschein A2 erfüllen?

Um die Prüfung für den Drohnenführerschein A2 abzulegen, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Zuerst benötigt man den Kompetenznachweis A1/A3 bzw. den kleinen Drohnenführerschein, da der Drohnenführerschein A2 auf dem Grundlagenkurs aufbaut. Weiterhin muss der Prüfling ein Selbsttraining mit der Drohne abschließen und darüber eine Erklärung in einem Formblatt abgeben. Falls der Prüfling minderjährig ist, ist zudem die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Welche Inhalte werden beim Drohnenführerschein A2 geprüft?

Beim Drohnenführerschein A2 werden Inhalte aus drei Prüfungsfächern abgefragt - Meteorologie, Flugleistung und Minderung von Risiken am Boden. Beim Thema Meteorologie geht es vorwiegend um Witterungseinflüsse, Sichtweite und die Einholung von Wettervorhersagen. Beim Thema Flugleistung lernt man UAV-Kategorien und ihre Betriebsbereiche kennen. Beim Thema Minderung von Risiken am Boden wird man zu technischen und betrieblichen Maßnahmen sowie zu Funktionen im Langsamflugmodus und zur Einschätzung der Entfernung zu Menschen geprüft.

 

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