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Drohnenversicherung Zurich

Private Halterhaftpflichtversicherung für Drohnen | Zurich(Luftfahrzeuge 2019)

Die private Drohnenhaftpflicht der Zurich weist einige Besonderheiten auf, die den Tarif von anderen eigenständigen Drohnenversicherungen unterscheiden. Für alle, die ihre Drohne nicht im Rahmen einer Privathaftpflicht, sondern über einen eigenständigen Tarif versichern wollen, ist die private Drohnenhaftpflicht der Zurich damit eine echte Empfehlung.

Private Halterhaftpflichtversicherung für Drohnen | Zurich(Luftfahrzeuge 2019)

Viele private Drohnenversicherungen schließen nur Drohnen bis zu einem maximal zulässigen Abfluggewicht von 5 kg ein (z.B. die Drohnenhaftpflicht der Helden). Der Tarif der Zurich versichert privat genutzte Drohnen bis zum einem MTOW von 25 kg, was deutlich über dem Marktdurchschnitt liegt.

Eine anderer großer Pluspunkt der privaten Drohnenversicherung der Zurich liegt in der Anzahl der versicherten Drohnen. Eigenständige  Drohnenversicherungen umfassen bei den meisten Tarifen nur eine oder zumindest eine begrenzte Anzahl von Drohnen, die mit Seriennummer hinterlegt werden müssen. Im gewerblichen Bereich sind diese Angaben sogar verpflichtend, um eine gültige Versicherungsbestätigung zu erhalten. Abweichend von diesem Branchenstandard sind in der Drohnenhaftpflicht der Zurich alle privat genutzten Drohnen im Eigentum des Versicherungsnehmers automatisch versichert, ohne einzeln benannt oder mit Seriennummer angegeben werden zu müssen.

Global und nicht nur auf die Drohnenversicherung bezogen betreut die Zurich Versicherung über 55 Millionen Kunden in mehr als 210 Ländern und Gebieten. Seit ihrer Gründung 1872 kann sie auf eine lange Historie und jede Menge Erfahrung in den verschiedensten Versicherungssparten zurückblicken, u.a. in der Drohnenversicherung. Die Zurich strebt das Ziel an, eines der verantwortungsbewusstesten Versicherungsunternehmen der Welt zu werden. Bis 2050 beabsichtigt die Zurich, eine Netto-Null-Emissionen zu erreichen.

zurich versicherung logo

Tarifkategorie: Der Tarif der Zurich gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


Private Halterhaftpflichtversicherung für Drohnen | Zurich(Luftfahrzeuge 2019)

ab 95,20 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

 

Quicklinks zur Drohnenversicherung

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen

3,0 | 5,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne

mitversichert

Sachschäden durch die Drohne

mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne

nicht mitversichert

 

Versicherte Steuerer der Drohne

offene Fernpiloten-Klausel

 

Versicherte Drohnen

Mehrgerätedeckung

 

Nutzung fremder Drohnen

nicht mitversichert

 

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)

25 kg

 

Geltungsbereich für Drohnenflüge

weltweit(außer US-Gebiete, Kanada)

 

Versicherungsschein / Police als PDF

ja

 

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO

ja, in dt. und engl. Sprache

 

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App

Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis

 

Selbstbeteiligung

kein Selbstbehalt im Schadenfall

 

Zahlungsrhythmus

jährlich

 

Zahlungsarten

SEPA-Lastschrift

 

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich

ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne

Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung

Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne

nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne

auf Anfrage

VLOS-Betrieb

mitversichert

FPV-Betrieb

mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)

nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen

nicht mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben

mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen

mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne

mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum

mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne

mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten

Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten

Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen

mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)

mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)

mitversichert

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet

mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne

nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus

nein