Viele private Drohnenversicherungen schließen nur Drohnen bis zu einem maximal zulässigen Abfluggewicht von 5 kg ein (z.B. die Drohnenhaftpflicht der Helden). Der Tarif der Zurich versichert privat genutzte Drohnen bis zum einem MTOW von 25 kg, was deutlich über dem Marktdurchschnitt liegt.
Eine anderer großer Pluspunkt der privaten Drohnenversicherung der Zurich liegt in der Anzahl der versicherten Drohnen. Eigenständige Drohnenversicherungen umfassen bei den meisten Tarifen nur eine oder zumindest eine begrenzte Anzahl von Drohnen, die mit Seriennummer hinterlegt werden müssen. Im gewerblichen Bereich sind diese Angaben sogar verpflichtend, um eine gültige Versicherungsbestätigung zu erhalten. Abweichend von diesem Branchenstandard sind in der Drohnenhaftpflicht der Zurich alle privat genutzten Drohnen im Eigentum des Versicherungsnehmers automatisch versichert, ohne einzeln benannt oder mit Seriennummer angegeben werden zu müssen.
Global und nicht nur auf die Drohnenversicherung bezogen betreut die Zurich Versicherung über 55 Millionen Kunden in mehr als 210 Ländern und Gebieten. Seit ihrer Gründung 1872 kann sie auf eine lange Historie und jede Menge Erfahrung in den verschiedensten Versicherungssparten zurückblicken, u.a. in der Drohnenversicherung. Die Zurich strebt das Ziel an, eines der verantwortungsbewusstesten Versicherungsunternehmen der Welt zu werden. Bis 2050 beabsichtigt die Zurich, eine Netto-Null-Emissionen zu erreichen.
Tarifkategorie: Der Tarif der Zurich gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
Private Halterhaftpflichtversicherung für Drohnen | Zurich(Luftfahrzeuge 2019)
ab 95,20 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Verfügbare Versicherungssummen 3,0 | 5,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen Mehrgerätedeckung |
Nutzung fremder Drohnen nicht mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW) 25 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge weltweit(außer US-Gebiete, Kanada) |
Versicherungsschein / Police als PDF ja |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne nicht mitversichert |
Vermietung und Verpachtung der Drohne auf Anfrage |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite) nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen nicht mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne mitversichert |
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus) mitversichert |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |