Die Drohnenhaftpflicht CLASSIC der HDI richtet sich an Drohnenpiloten, die entweder nur eine Drohne besitzen, oder eine Drohnenflotte mit mehreren Koptern betreiben, bei der Modelle auch gleichzeitig in der Luft sein können. Wie bei der privaten Drohnenversicherung der HDI kann in der kleinsten Tarifausprägung das geografische Europa als Geltungsbereich und eine Deckungssumme von 1,0 Mio. € gewählt werden. Eine spezielle Klausel garantiert, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR auch bei einer ungünstigen Wertentwicklung des Euro eingehalten wird.
Von der Basiskonfiguration aus kann die Drohnenversicherung flexibel erweitert werden: bis zu einem weltweiten Geltungsbereich (mit Ausnahme von den USA und Kanada) und einer Versicherungssumme von 10 Mio. €. Damit ist die Drohnenversicherung der HDI sowohl für gewerbliche Einsteiger als auch für ambitionierte Profi-Drohnenflieger eine interessane Alternative.
Der Beitrag der Drohnenversicherung staffelt sich nach der Anzahl der versicherten Drohnen. Wer mehr als zwei Drohne versichen möchte, erhält den Versicherungsschutz für eine Drohne quasi kostenlos dazu: drei Drohnen kosten den Beitrag von zwei Drohnen, vier Drohnen den Beitrag von drei Drohnen. Bei 5 Drohnen in einer Drohnenversicherung entspricht der Beitrag sogar weiterhin dem Beitrag von 3 Drohnen, sodass hier sogar zwei Drohnen kostenlos versichert sind. Und das, obwohl alle fünf Drohnen gleichzeit in der Luft sein dürfen.
Trotz dieses Rabattes für Drohnenflotten ist die Drohnenhaftpflicht CLASSIC der HDI für die meisten Kombinationen von Anzahl der versicherten Drohnen und Versicherungsssumme nicht die erste Wahl. Die gewerbliche Drohnenversicherung der Degenia mit der R+V als Risikoträger hat für die meisten dieser Kombinationen das deutlich besser Preis-/Leistungsverhältnis. Zudem gilt hier die Deckung immer weltweit (ebenfalls mit Ausnahme von US-Gebieten und Kanada). Welche Variante für Dich die günstigere und bessere Drohnenversicherung ist, kannst Du bequem über unseren Vergleichsrechner für Drohnenversicherungen ermitteln.
Vertragsanpassungen an der gewerblichen Drohnenhaftpflicht der HDI erfolgen über das Online-Kundenportal der HDI. Hier können z.B. der Geltungsbereich oder die Deckungssumme angepasst oder Drohnen aktualisiert und hinzugefügt werden. Für alle Internet-affinen Drohnenpiloten ist dieser Service ein echter Vorteil. Doch wer Vertragsänderungen nicht gerne online durchführt oder noch Rückfragen hat, ist hier weniger gut aufgehoben. Denn alle Vertragsanpassungen müssen im Online-Portal der HDI selbst vorgenommen werden. Der bequeme Anpassungsservice der Drohnenversicherung über die Kopter-Profis per Mail oder Telefon ist in diesem Tarif nicht möglich.
Für die Bezahlung der Drohnenversicherung stehen bei der HDI nicht nur die Zahlung per Rechnung und SEPA-Lastschrift zu Verfügung. Es kann auch bequem per Paypal oder Kreditkarte bezahlt werden.
Die 1903 gegründete HDI gehört zu den drei großen deutschen Versicherern mit nenneswerten Drohnenversicherungen im Bestand. Die langjährige Kooperation mit dem DMFV im Versicherungsbereich brachte der HDI umfangreiche Erfahrungswerte nicht nur im Bereich der Drohnenversicherung, sondern auch in der Versicherung von Modellflugzeugen. Darüber hinaus bietet die HDI weitere Versicherungslösungen für Privat-, Gewerbe- und Industriekunden in über 175 Ländern an.
Die HDI gehört zur Talanx AG, Deutschlands drittgrößter Versicherungsgruppe. Der Konzern hat seinen Hauptsitz in Hannover und beschäftigt rund 24.000 Mitarbeiter.
Tarifkategorie: Der Tarif Classic der HDI gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung HDI (Classic)
ab 119,- €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Verfügbare Versicherungssummen 1,0 | 3,0 | 5,0 | 10,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen eine Drohne pro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen nicht mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW) 25 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge weltweit(außer US-Gebiete, Kanada) |
Versicherungsschein / Police als PDF ja |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift | Kreditkarte | Paypal |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne Gewerbe-Tarif |
Vermietung und Verpachtung der Drohne nicht mitversichert |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite) nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie mitversichert bis SAIL II |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne mitversichert |
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus) auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |