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Drohnenversicherung R+V

Private Drohnenhaftpflichtversicherung R+V (Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Tarif L)

Die private Drohnenhaftpflicht der R+V ist einer der Oldies auf dem Markt, aber dadurch nicht weniger attraktiv. Der Tarif L stammt aus einer Zeit, als es noch gar keine Drohnen am Himmel gab. Über das Bedingungswerk können bemannte Luftfahrzeuge wie Fallschirme oder Hängegleiter versichert werden. Aber auch unbemannte Luftfahrzeuge wie Fesselballone, Lenkdrachen oder auch Modellflugzeuge inkl. Drohnen bis 25kg. Auf Betreiben der Kopter-Profis wurde der Tarif ab 2014 um besondere Bedingungen für den Betrieb von UAS ergänzt.

Private Drohnenhaftpflichtversicherung R+V(Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Tarif L)

Da die Drohnenversicherung der R+V nicht exklusiv für UAS entwickelt wurde, fehlen in den Versicherungsbedingungen manche Drohnen spezifischen Ausschlüsse, wie z.B. bezüglich Indoor-Flügen (bei Fallschirmen käme niemand auf diese Idee). Andere Punkte wurden in der "BBE DROHNE" nach und nach ergänzt. Trotzdem überzeugt der Tarif noch immer über eine kulante Schadenabwicklung und ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis. Dieses reicht allerdings nicht ganz an das Preisniveau der Drohnenversicherung der Degenia heran, bei der ebenfalls die R+V als Risikoträger der Versicherung auftritt.

Besonders hervorzuheben an der Drohnenhaftpflichtversicherung der R+V ist die beitragsfreie Mitversicherung der gelegentlichen Nutzung fremder Drohnen. Dies wird erforderlich, wenn ich mir eine Drohne z.B. von einem Freund ausleihe oder online miete, die Drohnenversicherung des Betreibers meinen Flug aber nicht mitversichert. Dann kommt die Drohnenversicherung der R+V subsidiär für Schäden auf, die ich ggf. mit der Drohne verursache, obwohl ich nicht der Halter bzw. Betreiber bin.

Änderungen an der Drohnenversicherung dauern bei dem Tarif der R+V deutlich länger als z.B. beim Tarif der Degenia, das ist als Nachteil zu erwähnen. Während z.B. der Wechsel des versicherten Kopters bei der Degenia innerhalb von 24 Stunden umgesetzt ist inkl. neuer Versicherungsbestätigung der versicherten Drohne per Mail, kann dieser Vorgang bei der R+V bis zu einer Woche dauern. Hier zeigt sich die ältere, weniger IT-optimierte Tarifgeneration.

Die 1922 gegründete R+V ist eine der größten Versicherungsgesellschaften Deutschlands und hat ihren Konzernsitz in Wiesbaden. Ihr Name leitet sich aus ihrer Zugehörigkeit zur FinanzGruppe des Bundesverbandes der Deutschen Raiffeisenbanken und Volksbanken ab. In der gesamten Sparte Haftpflichtversicherung (nicht nur Drohnenhaftpflicht) liegt die R+V mit knapp 2 Mio. verwalteten Verträgen in Deutschland auf Platz 2 hinter der Allianz. Das entspricht einem Markanteil bei den Haftpflichtversicherungen von 8%.

ruv logo

Tarifkategorie: Der Tarif L der R+V gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


Private Drohnenhaftpflichtversicherung R+V(Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Tarif L)

ab 95,20 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

 

Quicklinks zur Drohnenversicherung

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen

1 | 2 | 3 | 4 | 5 Mio €

Personenschäden durch die Drohne

mitversichert

Sachschäden durch die Drohne

mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne

nicht mitversichert

 

Versicherte Steuerer der Drohne

offene Fernpiloten-Klausel

 

Versicherte Drohnen

eine Drohne pro Beitrag

 

Nutzung fremder Drohnen

mitversichert

 

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)

25 kg

 

Geltungsbereich für Drohnenflüge

weltweit(außer US-Gebiete, Kanada)

 

Versicherungsschein / Police als PDF

nein

 

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO

ja, in dt. und engl. Sprache

 

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App

Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis

 

Selbstbeteiligung

kein Selbstbehalt im Schadenfall

 

Zahlungsrhythmus

jährlich

 

Zahlungsarten

SEPA-Lastschrift | Rechnung

 

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich

ja, von Versicherung zugelassen

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne

Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung

Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne

nicht mitversichert

Vermietung und Verpachtung der Drohne

nicht mitversichert

VLOS-Betrieb

mitversichert

FPV-Betrieb

mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)

nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie

mitversichert bis SAIL III

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen

mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben

mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen

mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne

mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum

mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne

mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten

Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten

Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen

mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)

mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)

auf Anfrage

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet

mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne

nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus

nein