05375 - 369 9990 info@kopter-profi.de WhatsApp Seminarlogin

Mainheader Landingpage "Fernpilotenzeugnis"

EU-Drohnenführerscheine der offenen Kategorie

Fernpilotenzeugnis

Als erste offizielle Stelle wurden die Kopter-Profis Dezember 2020 vom Luftfahrtbundesamt benannt, um die Theorieprüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 abnehmen zu dürfen. Auch für die Abnahme der Prüfung zum Fernpilotenzeugnis STS erhielten wir in 2023 als erste Prüfstelle die Zulassung. Unsere Registrierungsnummer lautet DE.PStF.001. Eine Buchung des großen Drohnenführerschein ist direkt über unsere Homepage möglich. In diesem Artikel stellen wir den Rahmen für die EU-Drohnenführerscheine vor.

Welche EU-Drohnenführerscheine gibt es?

Mit der Umsetzung der EU-Verordnungen für Drohnen wird der deutsche Kenntnisnachweis (umgangssprachlich: "Drohnenführerschein") durch neue Kompetenznachweise ersetzt. Gab es bisher in Deutschland für den gewerblichen Betrieb von Drohnen nur einen Drohnenführerschein, gibt es durch das EU-Recht nun verschiedene Kompetenznachweise für Steuerer von Drohnen. Die beiden am häufigsten verwendeten Führerscheine sind der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ("kleiner EU-Drohnenführerschein") und das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ("großer EU-Drohnenführerschein"). Sowohl der EU-Kompetenznachweis A1/A3 als auch das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 sind in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Norwegen, Island und der Schweiz gültig. Eine Unterscheidung in private und/oder gewerbliche Nutzung gibt es dabei nicht mehr.

Wer braucht die Drohnenführerscheine der EU?

Nach altem deutschem Recht war diese Frage einfach zu beantworten: Jeder Betreiber einer Drohne > 2kg benötigte den Drohnenführerschein. Das EU-Recht sieht die Pflicht zum Drohnenführerschein bereits ab 250g vor. Da es jedoch verschiedene Übergangsfristen gibt, ist eine Antwort nicht pauschal möglich und hängt zudem vom Gewicht der Drohne

Für Bestandsdrohnen, die bei Markteinführung über keine CE-Klassifizierung von C0 bis C4 verfügten, galten in der Offenen Kategorie folgende Übergangsregeln bis Ende 2023:

< 250g

Sofern die horizontale Höchstgeschwindigkeit < 68,4 km/h beträgt, wird für den Betrieb analog zur Klasse C0 keine Pilotenqualifikation gefordert. Weder das Fernpilotenzeugnis noch ein anderer Kompetenznachweis sind erforderlich.

250g bis < 500g

Bis zum 01.01.2023 ist für den Betrieb keinerlei EU-Kompetenznachweis erforderlich. Nach der Übergangsfrist wird der kleine EU-Kompetenznachweis A1/A3 benötigt.

500g bis < 2kg

Für den Betrieb analog der Klasse C4 ist der kleine EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. In anderen Klassen der Offenen Kategorie darf die Drohne bis zum 01.01.2023 mit dem Fernpilotenzeugnis A2 betrieben werden.

2kg bis < 25kg

Für den Betrieb ist der kleine EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Die Drohne darf in der Offenen Kategorie nur analog der Klasse C4 betrieben werden, ansonsten sind die Prüfungen der Speziellen Kategorie zu absolvieren.

Drohnen > 25kg dürfen nicht in der Offenen Kategorie betrieben werden. Neue Drohnen mit bestehender CE-Klassifizierung von C0 bis C4 benötigen die Fernpiloten-Kompetenz, wie in unserem Überblick zur Offenen Kategorie dargestellt.

Was ist das Fernpilotenzeugnis?

Das Fernpilotenzeugnis ist die offizielle Bezeichnung für den umgangssprachlichen Drohnenführerschein. In der offenen Kategorie gilt das Fernpilotenzeugnis A2. Es ist ein Zeugnis über die Kompetenz von Fernpiloten nach Punkt UAS.OPEN.030 der EU-Verordnung 2019/947. Als Fernpiloten werden neudeutsch übrigens die Steuerer von Drohnen bezeichnet. Da das Fernpilotenzeugnis A2 eine Ergänzung zum kleinen EU-Kompetenznachweis A1/A3 (s.u.) darstellt, wird es auch als "großer EU-Drohnenführerschein" bezeichnet, obwohl der Prüfungsumfang geringer als beim kleinen Schein ist.

 

Seit 2023 wird das Fernpilotenzeugnis der offenen Kategorie um ein Fernpilotenzeugnis für die spezielle Kategorie ergänzt: das Fernpilotenzeugnis STS. Aufgrund des Qualifikations- und Prüfungsumfangs müsste eigentlich dieser Schein als großer Drohnenführerschein bezeichnet werden.

Wie bekomme ich das Fernpilotenzeugnis A2?

Beantragt werden kann das Fernpilotenzeugnis A2 durch eine offiziellen Prüfstelle beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Hierfür muss bei einer vom LBA benannten Prüfstelle für Fernpiloten (wie bei uns als DE.PStF.001) eine Theorieprüfung abgelegt werden. In diesem theoretischen Examen werden 3 Fachgebiete durch insgesamt 30 Multiple-Choice-Fragen geprüft.

Dieser "große EU-Drohnenführerschein" gilt nicht als Alternative, sondern als Erweiterung zum "kleinen EU-Drohnenführerschein". Um das Fernpilotenzeugnis beim LBA beantragen zu können, muss daher zuvor der EU-Kompetenznachweis A1/A3 bestanden worden sein (s.u.).

Zusätzlich benötigt der Prüfling eine Selbsterklärung, ein praktisches Selbststudium der Drohne und ihrer Betriebsbedingungen durchgeführt zu haben.

Mit diesen Unterlagen (Bestätigung der bestandenen Prüfungen A2 sowie A1/A3 und der Selbsterklärung) beantragen wir als Prüfstelle das Fernpilotenzeugnis beim Luftfahrt-Bundesamt. Die Ausstellung dauert dann nur wenige Tage.

Kann der Kenntnisnachweis in die EU-Führerscheine umgewandelt werden?

Da es nach EU-Recht nicht mehr nur einen Drohnenführerschein gibt, kann diese Frage nicht eindeutig mit JA oder NEIN beantwortet werden.

Ein nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO bei einer anerkannten Stelle erworbener alter deutscher Kenntnisnachweis konnte in einer Übergangsfrist beim Luftfahrt-Bundesamt ohne erneute Prüfung in den kleinen Kompetenznachweis A1/A3 umgewandelt werden. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Die ursprüngliche Gültigkeitsdauer des Drohnenführerschein von 5 Jahren blieb bei der Umwandlung unverändert bestehen. Eine Umwandlung des Kenntnisnachweis in das Fernpilotenzeugnis A2 ist nicht möglich.

 Nach altem deutschen Recht konnte ein Drohnenführerschein auch durch die Einweisung über einen Luft- oder Modellsportverband (§ 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 LuftVO) erlangt werden. Dies konnte z.B. über den Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) oder den Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) erfolgen. Hier war eine Umwandlung in den A1/A3-Schein nie möglich.

Das gleiche gilt für Inhaber einer aktiven Privatpilotenlizenz. Auch sie benötigen ab dem 01.01.2021 einen Drohnenführerschein. Die Pilotenlizenz ist nach EU-Recht nicht mehr ausreichend, um eine Drohne ab 250g zu steuern.

Welche Inhalte werden für das Fernpilotenzeugnis A2 abgefragt?

Die konkreten Themengebiete, die in der Prüfung zum großen Drohnenführerschein A2 abgefragt werden, wurden vom Luftfahrtbundesamt im Juli 2020 veröffentlicht. Demnach sind in den drei Fächern Meteorologie, Flugleistung sowie technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden die folgenden Inhalte prüfungsrelevant:

Meteorologie

(6 Fragen)

Wettereinflüsse auf den Betrieb von Drohnen (z.B. Wind, Temperatur, Luftdichte, Sichtverhältnisse), Einholen von Wettervorhersagen

Flugleistung

(11 Fragen)

Typischer Betriebsbereich von unbemannten Luftfahrzeugen Masse, Gleichgewicht und Schwerpunktlage, Sicherung der Nutzlast, Batterien / Akkus

Risiko-Minderung am Boden

(13 Fragen)

Funktionen im Langsamflugmodus, Einschätzung der Entfernung zu Menschen, 1:1 Regel

 

A2-Schein für 299 € buchen

Wie sieht das Fernpilotenzeugnis A2 aus?

Das Fernpilotenzeugnis A2 ist kein klassisches Schulzeugnis mit Noten, sondern eine Bestätigung über die oben beschriebenen, erbrachten Leistungen. Sie wird vom LBA nicht als Scheckkarte oder in Papierform ausgestellt, sondern als digitales PDF-Dokument.

drohnenfuehrerschein fernpilotenzeugnis a2 muster

Großer EU-Drohnenführerschein A2 bei den Kopter-Profis (DE.PStF.001)

  • Online-Prüfung oder bundesweit an zentralen Standorten
  • Online-Tutorial mit kompakten Lerneinheiten, die zu 100% prüfungsrelevant sind
  • Flexible Vorbereitung 24/7 mit Videos, Skripten und als Hörbuch
  • Ausgereiftes Konzept durch mehr als 5.000 erfolgreiche Prüflinge
  • Persönlicher Kontakt bei Fragen zu Prüfungsinhalten
  • Online-Trainingsfragen zur Übung und Lernziel-Kontrolle
  • Praxisnahe Prüfungsfragen aus dem Alltag von UAV-Piloten
  • Faire Prüfungsbedingungen erlauben eine flexible und entspannte Vorbereitung
  • A2-/STS-Card Fernpilotenzeugnis im Scheckkartenformat inklusive

Fernpilotenzeugnis A2 jetzt buchen

Was ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 für Drohnen?

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist der "kleine EU-Drohnenführerschein", da er bereits beim Betrieb von Drohnen ab 250g benötigt wird. Anders als die Prüfungen zum Fernpilotenzeugnis werden die Prüfungen zum EU-Kompetenznachweis nicht von benannten oder anerkannten Stellen, sondern direkt vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) durchgeführt.

Wie bekomme ich den EU-Kompetenznachweis A1/A3 für Drohnen?

Die Prüfung zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 für Fernpiloten wird direkt vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) abgenommen. Hierzu wird das LBA ein Online-Training mit abschließender Online-Prüfung anbieten. Die Kosten für das Ausstellen der Bescheinigung liegen bei 20,00 €.

Die Prüfung zum kleinen Drohnenführerschein kann beliebig oft wiederholt werden, sollten nicht mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet worden sein. Auch eine Prüfung der Identität des Prüflings findet nicht statt.

Die Online-Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen, mit denen insgesamt 9 Fachgebiete abgefragt werden: Flugsicherheit, Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen und dessen Grenzen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu UAS, Schutz der Privatsphäre und der Daten, Versicherung und Luftsicherheit.


Nach bestandener Prüfung wird dem Prüfling bestätigt, dass er über eine ausreichende Kompetenz für das Steuern von Drohnen mit einem relativ niedrigen Gefährdungspotential verfügt. Auch diese Bestätigung wird vom LBA nicht als Scheckkarte oder in Papierform ausgestellt, sondern als digitales Dokument.

Wird mein Kenntnisnachweis in den EU-Kompetenznachweis A1/A3 umgewandelt?

In einer Übergangsfrist konnte der bei einer anerkannten Stelle erworbener Kenntnisnachweis nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO beim Luftfahrt-Bundesamt ohne erneute Prüfung in den kleinen EU-Kompetenznachweis A1/A3 umgewandelt werden. Dies ist inzwischen nicht mehr möglich.