Die Delvag bietet ihre Drohnenversicherung mit 3 verschiedenen Versicherungssummen an: von 1,0 über 1,5 bis 3,0 Mio. €. Insbesondere im gewerblichen Bereich, wo manche Auftraggeber eine Mindestdeckung von 5,0 oder sogar 10,0 Mio. € fordern, ist das Angebot der Delvag am oberen Ende etwas dünn. Negativ fällt auch auf, dass die Drohnenversicherung trotz der Variante von 1,0 Mio. € keine vertragliche Zusicherung beinhaltet, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung von 750.000 SZR in jedem Fall einzuhalten. Eine entsprechende Vertragsklausel hat z.B. die Drohnenversicherung der HDI.
Die Flexibilität fehlt der Drohnenversicherung aber nicht nur bei der Deckungssumme, sondern auch beim geografischen Geltungsbereich. Während z.B. bei der Drohnenversicherung der Degenia die weltweite Deckung zum Standard gehört, ist in der Drohnenversicherung der Delvag nur ein Versicherungsschutz in Europa möglich.
Nun kommen wir zu einem Highlight der Drohnenhaftpflicht bei der Delvag: Standardmäßig ist eine Mehrgeräte-Deckung von bis zu drei Drohnen eingeschlossen. Für einen Beitrag sind damit bis zu drei Drohnen versicherbar. Wie es im gewerblichen Bereich vorgeschrieben ist, sind die einzelnen Drohnen mit Modellbezeichnung und Seriennummer zu hinterlegen.
Dieser Pluspunkt wird jedoch gleich wieder konterkariert, indem die Delvag auf die im gewerblichen Bereich übliche offene Pilotenklausel verzichtet. Bei z.B. der Drohnenversicherung der Degenia sind alle Steuerer automatisch mitversichert, sofern sie mit a) Wissen und b) Willen des Versicherungsnehmers die Drohne steuern. Bei der Drohnenversicherung der Delvag müssen alle versicherten Fernpiloten namentlich genannt werden. Zudem ist der Kreis der namentlich hinterlegten Steuerer auf drei Personen begrenzt.
In Summe kann die gewerbliche Drohnenversicherung der Delvag nicht überzeugen. Von einem ausgewiesenen Luftfahrtversicherer, der als 100%ige Tochter zur Lufthansa Group gehört und über 90 Jahre Erfahrung in der Luftfahrt besitzt, hatten wir deutlich mehr erwartet.
Tarifkategorie: Der Tarif der Delvag gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
Gewerbliche Halter-Haftpflichtversicherung
für Drohnen | Delvag
ab 129,95 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Verfügbare Versicherungssummen 1,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen eine Drohnepro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW) 1,5 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge Europa |
Versicherungsschein / Police als PDF ja |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne nicht mitversichert |
Vermietung und Verpachtung der Drohne nicht mitversichert |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite) nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne mitversichert |
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus) auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |