Auch bei den PDRAs gibt es vorgegebene Einsatzszenarien mit vordefinierten Risikoparametern. Dadurch entfällt bei einem PDRA die individuelle Risikobewertung gemäß SORA. Der große Vorteil der STS, dass eine Deklaration gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt genügt, gilt für die PDRAs allerdings nicht.
Ein PDRA (Pre-Defined Risk Assessment) ist vergleichbar mit einem Standardszenario, allerdings für Drohnen ohne Klassifizierung nach C5 oder C6. Einzige technische Anforderung ist, dass die Drohne über eine C-Klassifizierung verfügt.
Auch bei den PDRAs gibt es vorgegebene Einsatzszenarien mit vordefinierten Risikoparametern. Dadurch entfällt bei einem PDRA die individuelle Risikobewertung gemäß SORA. Der große Vorteil der STS, dass eine Deklaration gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt genügt, gilt für die PDRAs allerdings nicht. Hier muss ein Antrag auf Betriebsgenehmigung nach einem PDRA beim Luftfahrt-Bundesamt gestellt werden. Der Antrag umfasst die oben genannten Unterlagen und zusätzlich zum Betriebshandbuch den technischen Anhang mit der Beschreibung der benutzten Drohnen, da diese durch die fehlende Klassifizierung nach C5 oder C6 nicht ausreichend bestimmt sind.
Der Vorteil gegenüber einer Betriebsgenehmigung mit einer individuellen SORA liegt darin, dass nicht jedes Betriebsgebiet vorab von der zuständigen Behörde genehmigt werden muss. Solange alle Betriebsgebiete den Vorgaben des genehmigten PDRAs entsprechen, darf dort mit der generischen PDRA-Betriebserlaubnis geflogen werden. Erfahrungsgemäß ist dies in der Praxis selten gegeben, sodass in den meisten Fällen die individuelle SORA hilfreicher ist. Mit unserem Tool für die SPEC ist die individuelle Risikobewewertung samt Aufbereitung der Unterlagen für die zuständige Behörde mit wenigen Klicks erledigt.
Bei den PDRAs werden zwei Fälle unterschieden:
EVLOS in ländlicher Umgebung
BVLOS in reserviertem Luftraum
Automatisierte Inspektion
VLOS in städtischer Umgebung
BVLOS in ländlicher Umgebung