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Drohnenversicherung für Feuerwehren, Rettungsdienste, THW, und andere BOS

Drohnen im BOS-Einsatz

Der Betrieb von Drohnen durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist in normalen Drohnenversicherungen meist ausgeschlossen. Die besonderen Einsatzbedingungen im BOS-Rahmen lassen sich kaum mit einer allgemeinen Risikokalkulation der Drohnenversicherung vereinen.

Drohnenversicherung für Drohnen im BOS-Einsatz

Da der Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch BOS in § 21k LuftVO gesetzlich privilegiert ist (s.u.) und weitgehend genehmigungsfrei erfolgt, gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen für Drohnen, die gezielt auf die Belange von BOS zugeschnitten sind.

Information nach §11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Stand 01.05.2018

Name:
Kopter-Profi GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Alexander Matijevic

Anschrift:
Hohner Str. 2
38539 Müden/ Aller

Kontakt:
05375 / 369 999 0
info@kopter-profi.de

Vermittlerstatus nach Gewerbeordnung und Art der Vergütung:
Wir sind nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung als Versicherungsmakler tätig. Neben dem Online-Vergleich von Versicherungstarifen bieten wir telefonisch eine persönliche Beratung an. Für unsere Beratungs- und Vermittlungsleistung müssen uns unsere Kunden nicht gesondert vergüten. Wir erhalten eine Courtage von dem jeweiligen Versicherer, mit welchem unsere Kunden einen Versicherungsvertrag abschließen.

Versicherungsmakler sind nicht an Versicherungsgesellschaften gebunden und gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kunden einen angemessenen Marktüberblick zu verschaffen. Weitere Informationen zu unserer Beratungsgrundlage nach § 60 VVG finden Sie hier. Wir sind bei der für uns zuständigen Behörde, der IHK Lüneburg-Wolfsburg (Am Sande 1, 21335 Lüneburg) unter der Nummer D-D2KA-A3P6E-26 registriert.

Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO überprüfen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 0180-600-585-0 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info

Beteiligungen an Versicherungsunternehmen:
Die Kopter-Profi GmbH hält keine Beteiligungen an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Auch gibt es keine Beteiligungen von Versicherungsunternehmen an den Stimmrechten oder dem Kapital der Kopter-Profi GmbH.

Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung:
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Wenn Sie Verbraucher sind, in der Europäischen Union (EU) leben und einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg beantragt bzw. geschlossen haben, stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden Link erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Beschwerdebearbeitung und unsere Datenschutzerklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten. 

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Nicht für Polizei und Berufsfeuerwehr
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Keine Flüge über Menschenansammlungen
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1 Kopter pro Vertrag
Nutzung im Rahmen von BOS-Einsätzen
Auch für Polizei und Berufsfeuerwehr
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1 Kopter pro Vertrag
Nutzung im Rahmen von BOS-Einsätzen
Nicht für Polizei und Berufsfeuerwehr
Sonstige private und gewerbliche Nutzung
Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS)
Flüge über Menschenansammlungen
Offener Nutzerkreis nur im BOS-Betrieb
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(Zusatzoption für gleichzeitigen Betrieb buchbar)
Nutzung im Rahmen von BOS-Einsätzen
Auch für Polizei und Berufsfeuerwehren
Sonstige private und gewerbliche Nutzung
Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS)
Flüge über Menschenansammlungen
Nur Fernpiloten, die in der Police genannt sind
Keine Freischaltung Kopter-Profi App
25 kg MTOW
Weltweit
(außer US-Gebiete sowie Kriegs- und Embargoländer)
SEPA-Lastschrift
Rechnung

Leistungen in allen 4 empfohlenen Tarifen der gewerblichen BOS-Haftpflicht

  • Ausgeschlossen sind militärische Einsätze
  • Keine Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten
  • Keine Selbstbeteiligung für Personen- und Sachschäden
  • Steuerung mit Smartphone oder Tablet
  • Flüge außerhalb von Modellflugplätzen
  • Indoor- und Outdoor-Flüge
  • Deckung für Schäden ohne Verschulden des Steuerers (Gefährdungshaftung)
  • Deckung für Schäden mit Verschulden des Steuerers (Verschuldenshaftung)
  • Flüge für gewerbliche, freiberufliche, ehrenamtliche und private Foto-/Video-Aufnahmen aus der Luft
  • Flüge im unkontrollierten und kontrollierten Luftraum innerhalb des rechtlichen Rahmens
  • Internationale Versicherungsbestätigung nach §106 LuftVZO in deutscher und englischer Sprache

Betrieb von Drohnen durch Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Für den Betrieb von Drohnen durch Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind in § 21k LuftVO bestimmte Privilegien festgehalten. Sie gelten, sofern der Betrieb durch oder unter Aufsicht von Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder von BOS im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen stattfindet. Konkret gelten für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben die folgenden Ausnahmen:

  • Für den Betrieb von Drohnen wird keine Betriebserlaubnis im Rahmen der speziellen Kategorie benötigt.
  • Die in §21h LuftVO als geografische Gebiete definierten No-Fly-Zones gelten nicht.
  • Es besteht keine Pflicht zum Betrieb von Zusatzgeräten für die direkte Fernidentifikation.

Der Terminus "Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" aus § 21k LuftVO wurde inzwischen wie folgt präzisiert: "Dies umfasst staatliche und nichtstaatliche Akteure, die spezifische Aufgaben zur Bewahrung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Zu den BOS zählen z. B. die Polizeien des Bundes und der Länder, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), die Bundeszollverwaltung, die Feuerwehren, die Rettungsdienste, die Katastrophen- und Zivilschutzbehörden von Bund und Ländern einschließlich der mitwirkenden Hilfsorganisationen, sowie die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen." Damit fallen z.B. amtlich beliehene Vermessungsingenieure oder Universitäten als Ausbildungseinrichtungen im Behördenstatus nicht mehr unter den privilegierten Nutzerkreis.

Bei jedem BOS-Betrieb einer Drohne außerhalb der Betriebsgrenzen der offenen Kategorie sollte diese vom LBA veröffentlichte Selbsterklärung ausgefüllt und unterschrieben mitgeführt werden.

Die Drohne ist so zu betreiben, dass die Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachen, nicht gefährdet oder gestört werden. Die Vertragsdauer aller Verträge ist jeweils 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.