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Drohnenversicherung helden.de

Gewerblicher Drohnen Haftpflichtschutz

Die gewerbliche Drohnenversicherung ist die neuste Drohnenhaftpflicht aus dem Haus der Helden. Mit diesem Tarif verlassen die Helden das klassische Segment der Privatkunden und bieten für Drohnen erstmals auch eine gewerbliche Drohnenversicherung an.

Gewerblicher Drohnen Haftpflichtschutz | helden.de

helden.de stattet die gewerbliche Drohnenversicherung mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. € aus. Während andere Drohnenversicherungen hierfür einen kräftigen Aufschlag verlangen, ist diese Versicherungssumme bei den Helden automatisch hinterlegt. Die Deckungssumme kann allerdings auch nicht angepasst werden, weder nach oben noch nach unten. Für ein Mehr an Sicherheit ist die hohe Versicherungssumme in der Drohnenversicherung von helden.de auf jeden Fall zu begrüßen.

Als negativer Punkt ist die Selbstbeteiligung in der Drohnenversicherung von helden.de zu nennen: Die ersten 150 € eines Schadens zahlt der Kunde immer selbst. Diese Vorgehensweise ist im Kontext einer Drohnenversicherung sehr unüblich, wo die Pflichtversicherung in der Regel den kompletten Schaden übernimmt. Auch bei der bekanntesten Pflichtversicherung, der Kfz-Haftpflicht, existiert keine Selbstbeteiligung (nur bei der Kfz-Kasko).

Ansonsten punktet die gewerbliche Drohnenversicherung von helden.de mit vielen durchdachten Features. Die offene Pilotenklausel gehört ebenso zum Standard wie das maximale Startgewicht von 25 kg oder der weltweite Versicherungsschutz mit Ausnahme von den USA und Kanada. Auch die private Nutzung der Drohne ist in der gewerblichen Drohnenversicherung mitversichert.

Reine Vermögensschäden sind in der Drohnenversicherung bis zur vollen Versicherungssumme von 10 Mio. € mitversichert. Hierzu zählen beispielsweise Forderungen aus der unbewussten Verletzung von Marken- oder Persönlichkeitsrechten durch die Veröffentlichung von Luftaufnahmen. Ebenso außergewöhnlich ist, dass die gewerbliche Vermietung von Drohnen in der Drohnenhaftpflicht der Helden ohne Aufpreis mitversichert ist. Das gilt, solange bestimmte Grenzen nicht überschritten werden: So darf die gewerbliche Vermietung nicht der Hauptgeschäftszweck des Versicherungsnehmers sein und der Jahresumsatz aus der Vermietung von Drohnen darf nicht höher sein als 5.000 €.

Eine Mehrgerätedeckung ist in der Drohnenversicherung von helden.de nicht vorgesehen, der Jahresbeitrag gilt immer pro Drohne. Auch die gelegentliche Nutzung fremder Drohnen ist bei den Helden nicht mitversichert, wie z.B. in der Drohnenversicherung der Degenia. Ebenso schade ist es, dass helden.de nicht mit unabhängigen Versicherungsmaklern zusammenarbeiten, die die Interessen der Kunden gegenüber einer Versicherungsgesellschaft vertreten. Aus diesem Grund ist leider auch die Freischaltung der Kopter-Profi App beim Abschluss der gewerblichen  Drohnenversicherung der Helden über die Kopter-Profis nicht eingeschlossen.

helden.de ist eine Marke der Insurance Hero GmbH aus Hamburg. 2015 trat das InsurTech unter der ursprünglichen Marke "Haftpflicht Helden" an, um den Markt der Privathaftpflicht zu revolutionieren: eine moderne Haftpflichtversicherung per App. Dieses Unterfangen war mäßig erfolgreich, bis die Helden den Drohnenmarkt für sich entdeckten: Zunächst mit der Drohnenversicherung im Rahmen der Privathaftpflicht, später mit einer eigenständigen privaten wie auch gewerblichen Drohnenversicherung. 2019 erfolgte der Relaunch der Marke weg von den "Haftpflicht Helden" hin zu "helden.de", um auch andere Versicherungssparten neben der Haftpflicht bedienen zu können.

Risikoträger hinter den Tarifen von helden.de sind die NV-Versicherungen. Das 1818 an der Nordsee in Neuharlingersiel gegründete Unternehmen ist eine der ältesten Versicherungsgesellschaften in Deutschland. In dieser langen Historie sind Luftfahrtrisiken für die NV-Versicherungen ein relativ neues Geschäftsfeld. Daher verfügt der Risikoträger von helden.de bisher über keine großen Erfahrungswerte mit Luftfahrt- und  Drohnenversicherung. Insgesamt betreut die NV mit knapp 100 Mitarbeitern über 300.000 Kunden im gesamten Bundesgebiet. Mit einem Jahresumsatz von gut 40 Millionen Euro in 2020 gehört die NV zu den kleineren Versicherungsgesellschaften in Deutschland.

haftpflicht helden versicherung logo

Tarifkategorie: Der Tarif von helden.de gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.

Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).

Expertise: Nein, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).


Gewerblicher Drohnen Haftpflichtschutz | helden.de

ab 137,50 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

 

Quicklinks zur Drohnenversicherung

Grunddaten der Drohnenversicherung

Verfügbare Versicherungssummen

10,0 Mio €

Personenschäden durch die Drohne

mitversichert

Sachschäden durch die Drohne

mitversichert

Reine Vermögensschäden durch die Drohne

mitversichert

 

Versicherte Steuerer der Drohne

offene Fernpiloten-Klausel

 

Versicherte Drohnen

eine Drohne pro Beitrag

 

Nutzung fremder Drohnen

nicht mitversichert

 

Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW)

25 kg

 

Geltungsbereich für Drohnenflüge

weltweit(außer US-Gebiete, Kanada)

 

Versicherungsschein / Police als PDF

ja

 

Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO

ja, in dt. und engl. Sprache

 

Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App

nein

 

Selbstbeteiligung

150,00 € SB

 

Zahlungsrhythmus

jährlich

 

Zahlungsarten

SEPA-Lastschrift | Paypa

 

Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich

nein

Versicherte Nutzung im Rahmen der Drohnenversicherung (sofern im rechtlichen Rahmen)

Private Nutzung der Drohne

Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung

Social Media als priv. Nutzung

Ja, ohne Monetarisierung

Gewerbliche Nutzung der Drohne

Gewerbe-Tarif

Vermietung und Verpachtung der Drohne

mitversichert

VLOS-Betrieb

mitversichert

FPV-Betrieb

mitversichert

BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite)

nicht mitversichert

Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen

nicht mitversichert

Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie

mitversichert

Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie

mitversichert bis SAIL II

Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen

nicht mitversichert

Teilnahme an Wettbewerben

mitversichert

Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen

mitversichert

Indoor-Betrieb der Drohne

mitversichert

Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum

mitversichert

Automatisierte Flüge der Drohne

mitversichert

Eventuelle Ausschlüsse der Drohnenversicherung

Schäden mit Verschulden des Fernpiloten

Verschuldungshaftung mitversichert

Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten

Gefährdungshaftung mitversichert

Versicherungspflichtige Drohnen

mitversichert

Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus)

mitversichert

Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus)

mitversichert

Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet

mitversichert

Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne

nicht erforderlich

Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus

nein