helden.de stattet die gewerbliche Drohnenversicherung mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. € aus. Während andere Drohnenversicherungen hierfür einen kräftigen Aufschlag verlangen, ist diese Versicherungssumme bei den Helden automatisch hinterlegt. Die Deckungssumme kann allerdings auch nicht angepasst werden, weder nach oben noch nach unten. Für ein Mehr an Sicherheit ist die hohe Versicherungssumme in der Drohnenversicherung von helden.de auf jeden Fall zu begrüßen.
Als negativer Punkt ist die Selbstbeteiligung in der Drohnenversicherung von helden.de zu nennen: Die ersten 150 € eines Schadens zahlt der Kunde immer selbst. Diese Vorgehensweise ist im Kontext einer Drohnenversicherung sehr unüblich, wo die Pflichtversicherung in der Regel den kompletten Schaden übernimmt. Auch bei der bekanntesten Pflichtversicherung, der Kfz-Haftpflicht, existiert keine Selbstbeteiligung (nur bei der Kfz-Kasko).
Ansonsten punktet die gewerbliche Drohnenversicherung von helden.de mit vielen durchdachten Features. Die offene Pilotenklausel gehört ebenso zum Standard wie das maximale Startgewicht von 25 kg oder der weltweite Versicherungsschutz mit Ausnahme von den USA und Kanada. Auch die private Nutzung der Drohne ist in der gewerblichen Drohnenversicherung mitversichert.
Reine Vermögensschäden sind in der Drohnenversicherung bis zur vollen Versicherungssumme von 10 Mio. € mitversichert. Hierzu zählen beispielsweise Forderungen aus der unbewussten Verletzung von Marken- oder Persönlichkeitsrechten durch die Veröffentlichung von Luftaufnahmen. Ebenso außergewöhnlich ist, dass die gewerbliche Vermietung von Drohnen in der Drohnenhaftpflicht der Helden ohne Aufpreis mitversichert ist. Das gilt, solange bestimmte Grenzen nicht überschritten werden: So darf die gewerbliche Vermietung nicht der Hauptgeschäftszweck des Versicherungsnehmers sein und der Jahresumsatz aus der Vermietung von Drohnen darf nicht höher sein als 5.000 €.
Eine Mehrgerätedeckung ist in der Drohnenversicherung von helden.de nicht vorgesehen, der Jahresbeitrag gilt immer pro Drohne. Auch die gelegentliche Nutzung fremder Drohnen ist bei den Helden nicht mitversichert, wie z.B. in der Drohnenversicherung der Degenia. Ebenso schade ist es, dass helden.de nicht mit unabhängigen Versicherungsmaklern zusammenarbeiten, die die Interessen der Kunden gegenüber einer Versicherungsgesellschaft vertreten. Aus diesem Grund ist leider auch die Freischaltung der Kopter-Profi App beim Abschluss der gewerblichen Drohnenversicherung der Helden über die Kopter-Profis nicht eingeschlossen.
helden.de ist eine Marke der Insurance Hero GmbH aus Hamburg. 2015 trat das InsurTech unter der ursprünglichen Marke "Haftpflicht Helden" an, um den Markt der Privathaftpflicht zu revolutionieren: eine moderne Haftpflichtversicherung per App. Dieses Unterfangen war mäßig erfolgreich, bis die Helden den Drohnenmarkt für sich entdeckten: Zunächst mit der Drohnenversicherung im Rahmen der Privathaftpflicht, später mit einer eigenständigen privaten wie auch gewerblichen Drohnenversicherung. 2019 erfolgte der Relaunch der Marke weg von den "Haftpflicht Helden" hin zu "helden.de", um auch andere Versicherungssparten neben der Haftpflicht bedienen zu können.
Risikoträger hinter den Tarifen von helden.de sind die NV-Versicherungen. Das 1818 an der Nordsee in Neuharlingersiel gegründete Unternehmen ist eine der ältesten Versicherungsgesellschaften in Deutschland. In dieser langen Historie sind Luftfahrtrisiken für die NV-Versicherungen ein relativ neues Geschäftsfeld. Daher verfügt der Risikoträger von helden.de bisher über keine großen Erfahrungswerte mit Luftfahrt- und Drohnenversicherung. Insgesamt betreut die NV mit knapp 100 Mitarbeitern über 300.000 Kunden im gesamten Bundesgebiet. Mit einem Jahresumsatz von gut 40 Millionen Euro in 2020 gehört die NV zu den kleineren Versicherungsgesellschaften in Deutschland.
Tarifkategorie: Der Tarif von helden.de gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Nein, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
Gewerblicher Drohnen Haftpflichtschutz | helden.de
ab 137,50 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Verfügbare Versicherungssummen 10,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen eine Drohne pro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen nicht mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW) 25 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge weltweit(außer US-Gebiete, Kanada) |
Versicherungsschein / Police als PDF ja |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App nein |
Selbstbeteiligung 150,00 € SB |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift | Paypa |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich nein |
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne Gewerbe-Tarif |
Vermietung und Verpachtung der Drohne mitversichert |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite) nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie mitversichert bis SAIL II |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen nicht mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne mitversichert |
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus) mitversichert |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |