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Drohnen versichern... aber wie?

Wie finde ich die richtige Drohnenversicherung?

Wenn Sie sich auch fragen, wie sie Ihre Drohnen versichern sollen, sind Sie bei diesem Artikel genau richtig. Als Deutschlands erster reiner Spezialmakler für Drohnenversicherungen ist genau das unsere Berufung seit 2012: Drohnen versichern.

Wie kann ich meine Drohne versichern?

Um die eigene Drohne richtig zu versichern, gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Die meistbesprochene Variante ist die Drohnenhaftpflicht. Doch auch hier gibt es nicht die eine Haftpflicht zum Drohnen-Versichern: Sie können Ihre Drohne über eine eigenständige Drohnenhaftpflicht privat und/oder gewerblich versichern, oder Sie wählen eine Privathaftpflicht, die auch Drohnen versichert.

Inzwischen gibt es sogar die ersten Tarife der Berufshaftpflicht, die eine gewerbliche Drohnen-Nutzung einschließen. Was von diesen Varianten zu halten ist, wo im Einzelnen die Vorteile liegen, aber was es auch für Fallstricke gibt - all das werden wir in diesem Artikel beantworten: Drohnen versichern. Wenn Sie Infos zu konkreten Drohnenversicherungen suchen, schauen Sie bitte in unserer Drohnenversicherung-Tarif-Datenbank.

Drohnen versichern über die Privathaftpflicht

Viele Drohnen-Steuerer gehen davon aus, dass Ihre vermeindliche Spielzeug-Drohne automatisch durch ihre Privathaftpflicht versichert ist. Doch diese Annahme ist ein riskanter Trugschluss.

Gerade ältere Tarife der Privathaftpflicht beinhalten keine Drohnenversicherungen. Vor wenigen Jahren scheiterte ein Vorstoß der Versicherungsbranche, dass Drohnen versichern bis 250g automatisch als Spielzeug eingestuft und in der Privathaftpflicht abgesichert werden.

Gefährliche Klauseln in der Privathaftpflicht

Selbst moderne Privathaftpflichtversicherungen, die teilweise sogar mit dem Einschluss einer Drohnenversicherung werben, beinhalten häufig gefährliche Formulierungen im Kleingedruckten. Diese Klauseln schließen das Drohnen-Versichern praktisch durch die Hintertür gleich wieder aus, oder reduzieren die Drohnenversicherung auf ein nicht akzeptables Minimum.

Wenn die Bedingungen Ihrer Privathaftpflicht eine der folgenden Klauseln oder ähnliche Formulierungen aufweisen, sollten Sie auf jeden Fall den Tarif oder Anbieter wechseln, damit Sie mit Ihrer Drohne sicher starten können:

  • "Ausgeschlossen sind Luftfahrzeuge, die durch Motoren, Treibsätze oder Brennstoffringe angetrieben werden": Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber wir kennen keine Drohne, die nicht durch einen Motor angetrieben wird!? Anders als Starrflügler erzeugen Drohnen keinen Antrieb durch Tragflächen, sondern durch Rotoren (also durch Propeller, die von Motoren angetrieben werden). Eine Drohne ohne Motoren kann nicht fliegen. Wenn durch Motoren angetrieben Drohnen aber im Kleingedruckten ausgeschlossen sind, sind faktisch alle Drohnen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • "Ausgeschlossen sind Luftfahrzeuge, die der Versicherungspflicht unterliegen": Wie wir an anderer Stelle erklärt haben, zählen Drohnen zu den Luftfahrzeugen. Alle Luftfahrzeuge unterliegen in Deutschland unabhängig vom Startgewicht beim Betrieb im Freien der Versicherungspflicht. Die obige Formulierung begrenzt den Versicherungsschutz bei Drohnen Flügen ausschließlich auf den Indoor-Betrieb.
  • "Versichert sind Drohnen mit einem Abluggewicht bis 50g": Die in den Vertragsbedingungen genannten Grenzen variieren von 50g über 100g bis 250g. Faktisch schließen solche extrem restriktiven Gewichtsgrenzen die Masse der Consumer Drohnen aus. Kein Versicherungsschutz bestünde z.B. für Modelle der Reihen DJI Phantom (ca. 1,4 kg), DJI Mavic (ca. 1,0 kg) und auch nicht für die kleine DJI Spark (0,3 kg). Trotzdem werben entsprechende Anbieter in großen Lettern, dass Drohnen mitversichert sind - ohne die Gewichtslimit aus dem Kleingedruckten mit einem Wort zu erwähnen.

Private Drohnen Haftpflichtim Rahmen einer Privathaftpflichtohne gefährliche Klauseln versichern:

 

ab 25,22 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

 

Mangelnde Versicherungsbestätigungen in der Privathaftpflicht

Jede Drohnenversicherung ist nach § 106 Abs. 1 LuftVZO dazu verpflichtet, dem Versicherungsnehmer kostenlos und unaufgefordert eine gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung auszustellen. Welche Angaben diese Versicherungsbestätigung enthalten muss, haben wir im Drohnen-Glossar hinterlegt. Der Drohnen-Pilot ist verpflichtet, eine entsprechende Versicherungsbestätigung beim Fliegen mitzuführen und auf Nachfrage vorzeigen zu können.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre Privathaftpflicht eine gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung für Ihre Drohne ausstellt. Der lapidare Satz "Drohnen bis 5 kg sind mitversichert" oder ein Verweis auf irgendwelche Paragraphen im Kleingedruckten sind hierfür nicht ausreichend. Können Sie den Versicherungsschutz nicht gesetzeskonform nachweisen, droht ein Bußgeld!

Vorteile und Nachteile von Drohnen in der Privathaftpflicht

Vorteile - Drohnen in der Privathaftpflicht

  1. Mit modernen Tarifen der Privathaftpflicht inkl. Drohnenhaftpflicht können Sie vor allem bares Geld sparen: Ihre normale Haftpflicht als Privatperson ist abgedeckt und gleichzeitig sind Schäden mitversichert, die Ihre Drohne verursacht. So müssen also nicht doppelt bezahlen für eine zusätzliche Drohnenhaftpflicht.
  2. Eigentlich unlogisch, aber trotzdem wahr: Kombi-Tarife aus Privathaftpflicht inkl. Drohnen-Versicherung sind meist deutlich günstiger als eine eigenständige Drohnenversicherungen. Ursache sind die günstigeren Konditionen bei Rückversicherern bei einer Privathaftpflicht als bei einer Luftfahrthaftpflicht wie der Drohnenhaftpflicht.

Nachteile - Drohnen in der Privathaftpflicht

  1. Nicht jede Privathaftpflicht deckt die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für Drohnen ab, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Details hierzu haben wir im Artikel "Drohnenversicherung" erklärt.
  2. Verträge der Privathaftpflicht sichern grundsätzlich nur private Risiken ab. Sollten Sie ihre Drohne eventuell später auch gewerblich nutzen wollen, gibt es in der Privathaftpflicht keine Upgrade-Option für gewerbliche Flüge. Diese Einschränkung können Sie z.B. mit unseren gewerblichen Kurzzeit-Tarifen umgehen.
  3. In der Privathaftpflicht besteht kein Sonderkündigungsrecht beim Wegfall des versicherten Risikos bzw. der versicherten Drohne (z.B. nach einem Verkauf oder Defekt).
  4. Wenn Sie bereits eine bestehende Privathaftpflicht haben, kann es verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihren bestehenden Vertrag nicht aufgeben möchten.

Drohnen versichern über die eigenständige Drohnenhaftpflicht

Wer sich nicht mit Haftungslücken, ungenügenden Versicherungsbestätigungen oder gefährlichen Ausschlüssen von Drohnen in der Privathaftpflicht herumärgern möchte, sollte von Beginn an eine eigenständige DrohnehHaftpflicht als Drohnenversicherung wählen, auch wenn diese Tarife deutlich teurer sind als Kombinationen mit Berufs- oder Privathaftpflicht.

Die echte Drohnenhaftpflicht ist keine Mogelpackung, sondern konkret als Pflichtversicherung konzipiert. Dadurch genügen diese Tarife auf jeden Fall den Anforderungen einer umfassenden Gefährdungshaftung. Daneben werden echte Tarife der Drohnenhaftpflicht vor allem von großen Versicherungskonzernen angeboten, die über umfassende Expertise mit Luftfahrtrisiken verfügen. Da die Konditionen bei den Rückversicherern für Luftfahrtversicherungen nicht günstig sind, können viele kleine Versicherungen sich diese Produktsparte schlicht nicht leisten. Als seriöse Risikoträger einer eigenständigen Drohnenhaftpflicht in Deutschland sind die Allianz, die HDI, die R+V und die Zurich zu nennen.

Private Drohnen-Haftpflichtals eigenständiger Vertrag

ab 64,99 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtals eigenständiger Vertrag

ab 32,77 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)

Gefährliche Klauseln auch in der Drohnenhaftpflicht?

Wenn Sie Ihre Drohnen versichern wollen, müssen Sie leider auch in Tarifen der eigenständigen Drohnenhaftpflicht auf die Qualität der Versicherungsbedingungen achten. Auch hier gibt es Fallen im Kleingedruckten, die den Versicherungsschutz untergraben können. Achten Sie also z.B. darauf, das die folgenden Formulierungen (oder ähnliche) sich nicht in Ihrem Versicherungsbedingungen wiederfinden:

  • "Das Fluggerät darf nicht innerhalb des kontrollierten Luftraums betrieben werden": Durch die per NfL erlassenen Allgemeinverfügungen der großen deutschen Flugaufsichten ist der Drohnen Flug in weiten Teilen des kontrollierten Luftraums auch ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Tower erlaubt. Gerade für den gewerblichen Betrieb von Drohnen ist ein strikter Ausschluss wie in diesem Beispiel kritisch, da weite Teile des Stadtgebiets aller deutschen Großstädte mit Verkehrsflughäfen im kontrollieren Luftraum liegen. Bei diesem Anbieter bestünde dort kein Versicherungsschutz.
  • "Der Start- und Landeplatz ist so abzusichern, dass beim Starten und Landen des Fluggeräts eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen wird": Auch diese Formulierung ist extrem kritisch zu sehen. Kommt es beim Start oder bei der Landung zu einem Unfall mit Personenschaden, war der Start- und Landeplatz offensichtlich nicht ausreichend abgesichert. Auch in diesem Fall bestünde bei einem Start- oder Landeunfall im Zweifel kein Versicherungsschutz.
  • "Über jeden Einsatz ist ein Nachweis mit folgenden Angaben zu führen...": Manche Anbieter schreiben im Kleingedruckten das Führen eines Flugbuchs vor, ohne in den bunten Werbetexten der zugehörigen Internetseite auch nur mit einem Wort darauf hinzuweisen. Da im Flugbuch auch Eintragungen gefordert werden, die nicht im automatischen FlightLog aufgezeichnet werden, lässt sich die Dokumentation nicht vollständig aus diesen Daten rekonstruieren. Kann im Schadensfall kein Flugbuch vorgelegt werden, hat die Drohnen-Versicherung das Recht, die Leistung zu kürzen.

Das sind nur drei kleine Beispiele um zu verdeutlichen, welche Tücken im Detail liegen können. Anders als die URL des Anbieters vermuten lässt, ist dann leider nicht jede Drohne eine versichertedrohne. Zwar verweist der Anbieter darauf, dass dies im Schadensfall nicht so eng gesehen werde - doch warum schreibt man es dann in die Versicherungsbedingungen?

Bei unseren Tarif-Empfehlungen für Drohnenversicherungen haben wir die Bedinungen und das Kleingedruckte im Vorfeld auf verdeckte Fallen und Leistungsausschlüsse geprüft. Damit können Sie bei den Kopter-Profis sicher sein, im Schadensfall zuverlässige Partner an Ihrer Seite zu haben.