Um die eigene Drohne richtig zu versichern, gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Die meistbesprochene Variante ist die Drohnenhaftpflicht. Doch auch hier gibt es nicht die eine Haftpflicht zum Drohnen-Versichern: Sie können Ihre Drohne über eine eigenständige Drohnenhaftpflicht privat und/oder gewerblich versichern, oder Sie wählen eine Privathaftpflicht, die auch Drohnen versichert.
Inzwischen gibt es sogar die ersten Tarife der Berufshaftpflicht, die eine gewerbliche Drohnen-Nutzung einschließen. Was von diesen Varianten zu halten ist, wo im Einzelnen die Vorteile liegen, aber was es auch für Fallstricke gibt - all das werden wir in diesem Artikel beantworten: Drohnen versichern. Wenn Sie Infos zu konkreten Drohnenversicherungen suchen, schauen Sie bitte in unserer Drohnenversicherung-Tarif-Datenbank.
Viele Drohnen-Steuerer gehen davon aus, dass Ihre vermeindliche Spielzeug-Drohne automatisch durch ihre Privathaftpflicht versichert ist. Doch diese Annahme ist ein riskanter Trugschluss.
Gerade ältere Tarife der Privathaftpflicht beinhalten keine Drohnenversicherungen. Vor wenigen Jahren scheiterte ein Vorstoß der Versicherungsbranche, dass Drohnen versichern bis 250g automatisch als Spielzeug eingestuft und in der Privathaftpflicht abgesichert werden.
Selbst moderne Privathaftpflichtversicherungen, die teilweise sogar mit dem Einschluss einer Drohnenversicherung werben, beinhalten häufig gefährliche Formulierungen im Kleingedruckten. Diese Klauseln schließen das Drohnen-Versichern praktisch durch die Hintertür gleich wieder aus, oder reduzieren die Drohnenversicherung auf ein nicht akzeptables Minimum.
Wenn die Bedingungen Ihrer Privathaftpflicht eine der folgenden Klauseln oder ähnliche Formulierungen aufweisen, sollten Sie auf jeden Fall den Tarif oder Anbieter wechseln, damit Sie mit Ihrer Drohne sicher starten können:
ab 25,22 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Jede Drohnenversicherung ist nach § 106 Abs. 1 LuftVZO dazu verpflichtet, dem Versicherungsnehmer kostenlos und unaufgefordert eine gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung auszustellen. Welche Angaben diese Versicherungsbestätigung enthalten muss, haben wir im Drohnen-Glossar hinterlegt. Der Drohnen-Pilot ist verpflichtet, eine entsprechende Versicherungsbestätigung beim Fliegen mitzuführen und auf Nachfrage vorzeigen zu können.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre Privathaftpflicht eine gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung für Ihre Drohne ausstellt. Der lapidare Satz "Drohnen bis 5 kg sind mitversichert" oder ein Verweis auf irgendwelche Paragraphen im Kleingedruckten sind hierfür nicht ausreichend. Können Sie den Versicherungsschutz nicht gesetzeskonform nachweisen, droht ein Bußgeld!
Wer sich nicht mit Haftungslücken, ungenügenden Versicherungsbestätigungen oder gefährlichen Ausschlüssen von Drohnen in der Privathaftpflicht herumärgern möchte, sollte von Beginn an eine eigenständige DrohnehHaftpflicht als Drohnenversicherung wählen, auch wenn diese Tarife deutlich teurer sind als Kombinationen mit Berufs- oder Privathaftpflicht.
Die echte Drohnenhaftpflicht ist keine Mogelpackung, sondern konkret als Pflichtversicherung konzipiert. Dadurch genügen diese Tarife auf jeden Fall den Anforderungen einer umfassenden Gefährdungshaftung. Daneben werden echte Tarife der Drohnenhaftpflicht vor allem von großen Versicherungskonzernen angeboten, die über umfassende Expertise mit Luftfahrtrisiken verfügen. Da die Konditionen bei den Rückversicherern für Luftfahrtversicherungen nicht günstig sind, können viele kleine Versicherungen sich diese Produktsparte schlicht nicht leisten. Als seriöse Risikoträger einer eigenständigen Drohnenhaftpflicht in Deutschland sind die Allianz, die HDI, die R+V und die Zurich zu nennen.
ab 64,99 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
ab 32,77 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Wenn Sie Ihre Drohnen versichern wollen, müssen Sie leider auch in Tarifen der eigenständigen Drohnenhaftpflicht auf die Qualität der Versicherungsbedingungen achten. Auch hier gibt es Fallen im Kleingedruckten, die den Versicherungsschutz untergraben können. Achten Sie also z.B. darauf, das die folgenden Formulierungen (oder ähnliche) sich nicht in Ihrem Versicherungsbedingungen wiederfinden:
Das sind nur drei kleine Beispiele um zu verdeutlichen, welche Tücken im Detail liegen können. Anders als die URL des Anbieters vermuten lässt, ist dann leider nicht jede Drohne eine versichertedrohne. Zwar verweist der Anbieter darauf, dass dies im Schadensfall nicht so eng gesehen werde - doch warum schreibt man es dann in die Versicherungsbedingungen?
Bei unseren Tarif-Empfehlungen für Drohnenversicherungen haben wir die Bedinungen und das Kleingedruckte im Vorfeld auf verdeckte Fallen und Leistungsausschlüsse geprüft. Damit können Sie bei den Kopter-Profis sicher sein, im Schadensfall zuverlässige Partner an Ihrer Seite zu haben.