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Spezielle Kategorie für Drohnen (SPEC)

Ratgeber zur speziellen Kategorie

Wenn eine Drohne nicht innerhalb der offenen Kategorie geflogen werden kann, muss der Betrieb in der speziellen Kategorie erfolgen. Welche Wege es für Drohnenflüge in der SPEC gibt und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

Spezielle Kategorie im Detail

Eine Drohne wird in der speziellen Kategorie SPEC geflogen, wenn der Betrieb den Rahmen der offenen Kategorie übersteigt. Typische Beispiele hierfür sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS: Beyond Visual Line Of Sight), Flüge höher als 120 Meter über Grund, Flüge mit einer Drohne schwerer als 25 kg, Flüge in städtischem Gebiet mit einer Drohne ohne Klassifizierung oder ein Betrieb, bei dem die Drohne Gegenstände abwirft bzw. Stoffe ausbringt (z.B. in der Landwirtschaft).

Einordnung der speziellen Kategorie für Drohnen

Das EU-Recht unterteilt Drohnen nach Größe und Gewicht, nach Einsatzort und dem sich daraus ergebenden Risiko für Personen in drei Kategorien, wobei sich der administrative Aufwand für den Betrieb in den einzelnen Kategorien erheblich unterscheidet:

Offene Kategorie

("open category")

In die offene Kategorie fällt der Betrieb von Drohnen, mit dem das geringste Risiko verbunden ist. Solange die Vorgaben der OPEN an das Personal, an den Betrieb und an die Drohne eingehalten werden, ist für den Betrieb keine Genehmigung erforderlich, sie gilt automatisch als erteilt.

Spezielle Kategorie

("specific category")

Ist ein Betrieb im Rahmen der OPEN nicht möglich, fällt er in die SPEC. Um hier fliegen zu dürfen, ist eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde einzuholen. Dies kann über Standardszenarien (STS), Pre-Defined Risk Assessments (PDRA) oder individuelle Risikobewertungen (SORA) erfolgen.

Zulassungspflichtige Kategorie

("certified category")

Ist das Betriebsrisiko noch höher, muss die Drohne in der zulassungspflichtigen Kategorie betrieben werden. Das gilt z.B. für den Transport von Menschen oder den Flug über Menschenansammlungen mit einer Drohne größer als 3 Meter. Die Verfahren und Erlaubnisse orientieren sich an der bemannten Luftfahrt.

Zum Drohnenflug in der offenen Kategorie haben wir einen eigenen Ratgeber erstellt. An dieser Stelle beschreiben wir im Detail die spezielle Kategorie. Da sich unsere Kunden überwiegend in der OPEN und SPEC bewegen, gehen wir auf die zulassungspflichtige Kategorie nicht weiter ein.

Wege in die spezielle Kategorie

Wer administrativen Aufwand und Kosten geringhalten möchte, sollte prüfen, ob seine Drohnen-Projekte nicht innerhalb der offenen Kategorie zu realisieren sind. Denn hier gilt eine Betriebsgenehmigung automatisch als erteilt. Doch nicht für alle Kombinationen von Drohnen und Fluggebieten ist ein Betrieb innerhalb der Grenzen der offenen Kategorie möglich.

Dann ist eine Betriebsgenehmigung in der SPEC erforderlich. Doch es gibt nicht den einen Antrag für die Genehmigung, um Drohnen in der speziellen Kategorie fliegen zu dürfen. Vielmehr stehen drei verschiedene Zugangswege in die SPEC zur Auswahl, die sich im administrativen Aufwand für die Genehmigung, aber auch im Grad der Flexibilität deutlich unterschieden:

STS

Standardszenarien sind der einfachste Weg, um in der SPEC fliegen zu dürfen. Allerdings gibt es enge Vorgaben an das Personal, den Betrieb und die Drohne (C5/C6-Label), vergleichbar mit der offenen Kategorie.

PDRA

Pre-Defined Risk Assessments haben vergleichbare Vorgaben an den Betrieb wie STS, allerdings gibt es keine Einschränkung für die genutzte Drohne. Daher sind auch Modelle ohne C5/C6-Klassifizierung zulässig.

SORA

Hier gibt es keinerlei vordefinierten Auflagen, sodass das Betriebsrisiko individuell über ein Specific Operations Risk Assessment zu ermitteln ist. Davon ausgehend sind geeignete Maßnahmen zur Risikosenkung zu beschreiben.

Beim STS ist der administrative Aufwand für die Betriebsgenehmigung in der SPEC am geringsten und bei dem Weg über die SORA am höchsten. Umgekehrt bietet die SORA die größte Flexibilität in der Abbildung der eigenen individuellen Drohnenprojekte, während die STS einen engen Rahmen für den Betrieb vorgeben.

Details zu den drei SPEC-Wegen haben wir auf eigenen Unterseiten hinterlegt. An dieser Stelle wollen wir bewusst auf die Unterschiede beim Betrieb und bei der Genehmigung in der speziellen Kategorie eingehen, die sich aus dem gewählten SPEC-Weg ergeben.

Auflagen für den Betrieb in der speziellen Kategorie

Um eine Betriebserlaubnis für die SPEC zu erhalten, müssen Betreiber und Fernpiloten verschiedene Auflagen erfüllen. Dabei gibt es generelle Auflagen, die für jeden Drohnenflug in der SPEC gelten. Und es gibt Auflagen, die mit dem gewählten SPEC-Weg variieren.

Zu den generellen Auflagen für die spezielle Kategorie gehört es, dass der Betreiber ein Betriebshandbuch erstellt. Synonyme sind Concept of Operations (ConOps) oder auch Operations Manual (OM). Das Betriebshandbuch lässt sich v.a. in die folgenden Abschnitte unterteilen:

Unternehmen (Teil A)

Prozesse (Teil B)

Fluggebiete (Teil C)

Training (Teil D)

Notfallplan (Teil E)

Technik der Drohnen (Teil T)

Wartung (Teil M)

Anhang Checklisten

Anhang Nachweise

Aus Erfahrung wissen wir, dass die Erstellung eines solchen Betriebshandbuchs viele Betreiber von Drohnen abschreckt, den Schritt in die SPEC zu wagen. Daher haben wir dem Betriebshandbuch in unserem Ratgeber zur SPEC einen eigenen Abschnitt mit Informationen und Tools gewidmet.

Während Teil A des Betriebshandbuchs unabhängig vom gewählten Weg in der SPEC ist, unterscheiden sich Inhalt und Umfang der anderen Abschnitte teilweise erheblich:

  • Bei der Nutzung einer individuellen Risikobewertung sind die Prozesse in Teil B so zu gestalten, dass sie das ermittelte Risiko berücksichtigen und senken. Die Anforderungen an die Wirksamkeit der beschriebenen Prozesse reichen je nach Risikolevel von Selbsterklärungen bis hin zu unabhängigen Fachgutachten.
  • Für STS und PDRA gilt eine allgemeine generische Beschreibung der Fluggebiete, sodass in Teil C nicht jedes Fluggebiet einzeln beschrieben und vermessen werden muss.
  • Anders als bei den STS sind in den anderen Wegen die Anforderungen an theoretische und praktische Trainings nicht vorgegeben, sodass sie in Teil D individuell an den Betrieb angepasst zu beschreiben sind.
  • Bei den Standardszenarien ist die Technik der Drohnen durch die Begrenzung auf eine C5- bzw. C6-Klassifizierung vorgegeben, sodass hier kein gesonderter Teil T erforderlich ist.

Die folgende Tabelle fast die Vorgaben und Anforderungen an das Betriebshandbuch und seine Teile schematisch zusammen, wobei rote Felder für mehr und grüne Felder für weniger administrativen Aufwand stehen.

  STS PDRA SORA
Unternehmen
(Teil A)
Individuelle Beschreibung des Unternehmens mit seinen Strukturen Individuelle Beschreibung des Unternehmens mit seinen Strukturen Individuelle Beschreibung des Unternehmens mit seinen Strukturen
Prozesse
(Teil B)
Angepasste Standardprozesse gemäß STS Angepasste Standardprozesse gemäß PDRA Individuelle Prozesse gemäß Betriebsrisiko
Fluggebiete
(Teil C)
Vorgaben aus STS Vorgaben aus PDRA Auflistung jedes einzelnen Fluggebiets (außer bei generischer Betriebserlaubnis)
Training
(Teil D)
Fernpilotenzeugnis STS und Praxistraining STS Individueller Trainingsplan gemäß Drohnenbetrieb Individueller Trainingsplan gemäß Drohnenbetrieb
Notfallplan
(Teil E)
Individueller Notfallplan  Individueller Notfallplan Individueller Notfallplan
Technik der Drohnen (Teil T) Entfällt durch C5/C6-Klassifizierung Entfällt durch C5/C6-Klassifizierung Ausführliche technische Beschreibung der verwendeten Drohnen Ausführliche technische Beschreibung der verwendeten Drohnen
Wartung
(Teil M)
Individueller Wartungsplan der Drohnen Individueller Wartungsplan der Drohnen Individueller Wartungsplan der Drohnen

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Tools und Angebote für die spezielle Kategorie auf den weiteren Seiten unseres Ratgebers zur SPEC!

Erlaubnisverfahren für die spezielle Kategorie

Nicht nur die Anforderungen an den Betrieb unterschieden sich nach den SPEC-Wegen, sondern auch die Art, wie eine Betriebsgenehmigung zu erlangen ist.

Um gemäß einem STS fliegen zu dürfen, muss kein langwieriger Antrag auf Betriebsgenehmigung für die spezielle Kategorie gestellt werden. Es genügt eine Erklärung des Betreibers (Deklaration) gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen bzw. alle Vorgaben eingehalten werden:

  • Betriebshandbuch in vereinfachter From (s.o.)
  • Nachweis über bestandene theoretische Prüfung zum Fernpilotenzeugnis STS für Fernpiloten
  • Akkreditierung über bestandene Praxisprüfung STS für Fernpiloten
  • Drohnen der Klasse C5 (für STS 01) bzw. C6 (für STS 02)
  • Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz

Eine Betriebsgenehmigung mit PDRA benötigt keine individuelle Risikobewertung, da das Betriebsrisiko von der EASA für jedes PDRA vordefiniert wurde. Der Antrag auf Betriebsgenehmigung mit PDRA ist beim Luftfahrt-Bundesamt zu stellen und muss die folgenden Unterlagen umfassen:

  • Antragsformular für die spezielle Kategorie
  • Betriebshandbuch (Operations Manual)
  • Nachweis über bestandene theoretische Prüfung zum Fernpilotenzeugnis STS für Fernpiloten
  • Akkreditierung über bestandene Praxisprüfung STS für Fernpiloten
  • Formular für entsprechendes PDRA
  • Nachweis des Versicherungsschutzes durch Angabe der Versicherungsnummer

Eine Betriebsgenehmigung mit individueller Risikobewertung nach SORA ist bei der zuständigen Behörde (Link zu Behörden) zu beantragen. Beim Luftfahrt-Bundesamt liegt die Bearbeitungszeit für den Erstantrag aktuell bei ca. 20 Wochen. Der Antrag muss die folgenden Unterlagen umfassen:

  • Antragsformular für die spezielle Kategorie
  • Betriebshandbuch (Operations Manual)
  • Formular Risikobewertung nach SORA mit Safety Portfolio
  • XML-Dateien der Fluggebiete
  • Nachweis des Versicherungsschutzes durch Angabe der Versicherungsnummer