Anders sieht es bei echten bzw. reinen Vermögensschäden aus. Dies sind immaterielle Schäden, die sich nicht aus Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) oder Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen) herleiten. Hier greift der Zusatzbaustein der Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) in der Kopter-Haftpflicht der R+V.
Durch den Zusatzbaustein VSH werden bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 € pro Versicherungsjahr Vermögensschäden abgedeckt, die aus der Erstellung von Foto-/Filmaufnahmen mit einem Kopter entstanden sind (egal, ob die Aufnahme an Dritte weitergegeben oder selbst veröffentlicht wurde). Konkret sind die Verletzungen der folgenden Rechte versichert:
Persönlichkeitsrechte
Namensrechte
Urheberrechte
Datenschutzrechte
Markenrechte
Versicherungssumme 100.000 €
In diesen und anderen Fällen schützt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) in zwei Richtungen: Sie reguliert begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Dieser "Passive Rechtsschutz" ist von enormer Bedeutung, denn bereits der Vorwurf eines Vergehens durch die Gegenseite kann bei entsprechenden Anwaltsgebühren existenzbedrohend sein.
Nicht versichert sind eine vorsätzliche Pflichtverletzung oder Schadensverursachung mit wissentlichem Verstoß gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften. Auch Schäden bei z.B einer Tätigkeit für Pressestellen, im Sensations-/Boulevard-Journalismus sowie im PR-Bereich sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Der Baustein VSH kann für den Jahresbeitrag von netto 30 € zzgl. 19% Versicherungssteuer im Kopter-Profi Gewerbe-Tarif LHV Top-Schutz ab der Generation T2017 hinzugebucht werden.