Auf den ersten Blick verwirrt es, dass dieser Drohnenführerschein die Unterkategorien A1 und A3 zusammenfasst, aber A2 mit dem Fernpilotenzeugnis einen eigenen Drohnenführerschein erfordert. Das liegt daran, dass in A1 und A3 die geringste Gefährdung für unbeteiligte Personen besteht, während in A2 auch ein Betrieb größerer Drohnen in der Nähe von unbeteiligten Personen erlaubt ist.
WAS?
Kleinster Drohnenführerschein innerhalb der EU, offizielle Bezeichnung: "Kompetenznachweis A1/A3"
WOFÜR?
Voraussetzung für den Betrieb von Drohnen ab 250g im Freien in der offenen Kategorie A1 und/oder A3 (gilt auch für die private Nutzung)
WOFÜR NOCH?
Vorgeschriebene Basis-Qualifikation, bevor höherwertige Drohnenführerscheine erworben werden können (z.B. A2 oder STS)
WIE?
Theoretisches Online-Training mit theoretischer Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt
KOSTEN?
25 € für das Ausstellen des Kompetenznachweises als PDF
Anders als beim deutschen Kenntnisnachweis oder beim Fernpilotenzeugnis A2 werden Vorbereitung und Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3 nicht von privaten Unternehmen, sondern direkt vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online durchgeführt.
Auf den ersten Blick verwirrt es, dass die Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie zusammengefasst sind, während A2 mit dem Fernpilotenzeugnis einen eigenen Drohnenführerschein erfordert. Hintergrund ist, dass in A1 und A3 die geringste Gefährdung für unbeteiligte Personen besteht, während A2 auch den Betrieb größerer Drohnen bis unter 4 kg in der Nähe von unbeteiligten Personen zulässt.
Mit dem Bestehen der Online-Prüfung zum Kompetenznachweis A1/A3 beim LBA wird dem Prüfling bestätigt, dass er über eine ausreichende Kompetenz für das Steuern von Drohnen mit einem relativ niedrigen Gefährdungspotential verfügt. Nur mit dieser Bestätigung darf er Drohnen gemäß den Vorgaben der offenen Kategorie in den risikoärmsten Unterkategorien A1 und/oder A3 einsetzen. Das Dokument gilt in der gesamten EU.
Der kleine A1/A3-Schein ist die Grundvoraussetzung für alle anderen Qualifikationen von Drohnenpiloten in der offenen und auch in der speziellen Kategorie. Die Prüfung z.B. zum Fernpilotenzeugnis A2 oder für die Anwendung eines Standard-Szenario darf nur abgelegt werden, wenn der Kompetenznachweis A1/A3 zuvor erfolgreich absolviert wurde.
Vor der eigentlichen Prüfung muss beim LBA ein Online-Training absolviert werden. Hier für sind nach Aussage des LBA ca. 3 Stunden einzuplanen. Mit etwas Vorwissen lässt sich der Stoff auch gut in 30- bis 60 Minuten bewältigen.
Der neue rechtliche EU-Rahmen für Drohnen und die technischen Grundlagen werden in 9 Themengebieten vermittelt (vgl. UAS.OPEN.020(4)b in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU 2019/947), die vom LBA zu 4 Prüfungsfächern verdichtet wurden. Gemeinsam mit dem Dienstleister Aircademy hat das LBA die folgenden Schulungsunterlagen entwickelt:
UAS-Klassifizierung, Verkehrsregeln, Lufträume, Verantwortlichkeiten, Datenschutz, Sicherheit, Luftfahrtverwaltung, Versicherung
Wahrnehmung, Gesundheit und Fitness
Flugvorbereitung, Flugüberwachung, Nachbereitung, nichtplanmäßige Verfahren
Grundlagen des Fliegens, Komponenten, Datenverbindung, Flugmodi, Wartung
Die eigentliche Online-Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen, die innerhalb von 30 Minuten beantwortet werden müssen. Um zu bestehen, sind mindestens 75% der Fragen richtig zu beantworten.
Das Tutorial und die Prüfung können beliebig oft wiederholt werden, sollte die erforderliche Mindestpunktzahl nicht im ersten Versuch erreicht worden sein. Eine Prüfung der Identität des Prüflings findet weder vor, während noch nach der Prüfung statt.
Die Kosten für das Online-Training beim LBA inkl. der Online-Prüfung liegen bei 25 €. Da seit dem 18.06.2021 die neue Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in Kraft ist, kann die Prüfung inzwischen nicht mehr kostenfrei abgelegt werden. Für die Änderung oder Verlängerung des Kompetenznachweis A1/A3 berechnet das LBA jeweils 15 €.
Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein digitales Bestätigungsdokument im PDF-Format per Mail vom Luftfahrt-Bundesamt zugeschickt. Dieser EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist beim Betrieb der Drohne zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis zur Identifizierung mitzuführen.
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 kann dabei in digitaler Form auf einem elektronischen Gerät (z.B. in unserer Kopter-Profi App) mitgeführt werden, ausgedruckt im DIN-A4 Format oder im Scheckkartenformat. Wichtig ist, dass der QR-Code als Sicherheitsmerkmal maschinenlesbar bleibt.
Es gab eine Übergangsfrist, in der nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO bei einer anerkannten Stelle erworbene Kenntnisnachweise beim Luftfahrt-Bundesamt ohne erneute Prüfung in den EU-weit gültigen Kompetenznachweis A1/A3 umgewandelt werden konnten. Diese Übergangsfrist ist inzwischen abgelaufen, sodass eine Umwandlung der alten deutschen Drohnenführerscheine nicht mehr möglich ist.
Nach altem deutschen Recht konnte ein Drohnenführerschein auch durch die Einweisung über einen Luft- oder Modellsportverband (§ 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 LuftVO) erlangt werden. Dies konnte z.B. über den Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) oder den Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) erfolgen. Hier ist keine Umwandlung in einen EU-Drohnenführerschein möglich.
Auch inhaber einer aktiven Pilotenlizenz benötigen ab dem 01.01.2021 einen EU-Drohnenführerschein. Die Pilotenlizenz ist nach EU-Recht nicht mehr ausreichend, um eine Drohne ab 250g zu steuern.