In der Luftfahrt sind Drohnen Kasko und Haftpflicht (anders als in der Kfz-Versicherung) traditionell zwei getrennte Risiken. Hintergrund sind die relativ hohe Eintrittswahrscheinlichkeit eines Kasko-Schadens und das damit verbundenen Kündigungsrisiko durch den Versicherer. Um nach einem Kasko-Schaden nicht auch die Drohnen Haftpflicht zu verlieren raten wir, bei Drohnen beide Risiken strikt in zwei Verträge zu trennen. Aus diesem Grund handelt es sich bei den folgenden Tarifen um reine Tarife der Drohnen Kasko Versicherung, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen Haftpflicht beinhalten.
ab 178,50 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Private Drohnenhaftplicht
Versicherungen im Vergleich
ab 91,67 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Private Drohnenhaftplicht
Versicherungen im Vergleich
Die benötigte Drohnen Versicherung richtet sich nach dem Umfang der Nutzung einer Drohne:
Drohnen, die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt werden (nach § 1 LuftVG sogenannte „Flugmodelle“)
Es genügt eine private Drohnen Kaskoversicherung.
Zu Sport und Freizeit zählen das Fotografieren und Filmen mit Drohnen ohne Veröffentlichungsabsicht. Ein Posten z.B. bei Facebook oder Instagram ist eine Grauzone, da mit der Veröffentlichung auch kommerzielle Nutzungsrechte an Facebook abgetreten werden. Bei den meisten unserer privaten Tarif-Empfehlungen ist diese Grauzone mitversichert.
Drohnen mit einem über Sport und Freizeit hinausgehenden Einsatzbereich (nach § 1 LuftVG sogenannte „unbemannte Fluggeräte“)
Es ist eine gewerbliche Drohnen Kaskoversicherung erforderlich.
Der Tarif gilt nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für Freiberufler, Vereine, BOS oder Hochschulen. Maßgeblich für einen Gewerbetarif ist nicht die Absicht mit einer Drohne Umsatz zu erzielen, sondern der Einsatz außerhalb von Sport- und Freizeitzwecken.