Während in der privaten Drohnenhaftpflicht der R+V ausschließlich die private Nutzung der Drohne zu Sport- oder Freizeitzwecken versichert ist, umfasst die gewerbliche Drohnenversicherung auch darüber hinausgehende Betriebszwecke. Luftaufnahmen können also z.B. auch im Auftrag Dritter bzw. für Dritte oder für kommerzielle Social-Media-Projekte genutzt werden. Lediglich Flüge der Drohne zur Vermessung sind ausgeschlossen, da die R+V hier eine Vermischung mit reinen Vermögensschäden befürchtet, wenn z.B. Folgekosten durch eine fehlerhafte Vermessung entstehen.
Ein echter Pluspunkt in der gewerblichen Drohnenhaftpflichtversicherung der R+V ist die beitragsfreie Mitversicherung der gelegentlichen Nutzung fremder Drohnen. Wer sich beispielsweise die Drohne eines Kollegen ausleiht oder eine Drohne online mietet, ist beim Betrieb der Drohne auch dann versichert, wenn die Drohnenversicherung des Halters bzw. Betreibers der Drohne Fremdpiloten nicht einschließt. Im Schadensfall kommt die Drohnenhaftpflicht der R+V subsidiär für die entstandenen Schäden auf.
Auch die gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Drohnen kann gegen einen Beitragszuschlag in der Drohnenhaftpflicht mitversichert werden. Ob dies aus Haftungsgründen für den Halter eine sinnvolle Lösung ist, steht auf einem anderen Blatt. Bei einer größeren Drohnenflotte gewährt die R+V ab dem dritten Modell einen Nachlass von 30% auf die Drohnenversicherung. Trotz dieser beiden Vorteile empfehlen wir im gewerblichen Bereich eher die Drohnenhaftpflicht der Degenia, die über ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis und den besseren da schnelleren Service bietet.
Die R+V wurde 1922 gegründet und gehört zur FinanzGruppe des Bundesverbandes der Deutschen Raiffeisenbanken und Volksbanken. Heute ist die R+V eine der größten Versicherungsgesellschaften Deutschlands und hat ihren Hauptsitz in Wiesbaden. Im Bereich der Haftpflichtversicherung (nicht nur Drohnenhaftpflicht) verwaltet die R+V knapp 2 Mio. Verträge. Damit liegt sie im deutschen Versicherungsmarkt bei einem Markanteil von 8% hinter der Allianz auf Platz 2.
Tarifkategorie: Der Tarif L der R+V gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
Gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung R+V(Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Tarif L)
ab 142,80 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Verfügbare Versicherungssummen 1,0 | 2,0 | 3,0 | 4,0 | 5,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen eine Drohne pro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW) 25 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge weltweit(außer US-Gebiete, Kanada) |
Versicherungsschein / Police als PDF nein |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift | Rechnung |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne Gewerbe-Tarif |
Vermietung und Verpachtung der Drohne auf Anfrage |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite) nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie mitversichert bis SAIL III |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne mitversichert |
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus) auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |