Die Degenia verpasst ihrer privaten Einsteiger Drohnenversicherung eine Deckungssumme von 1 Mio. €. Natürlich lassen sich gedanklich Schadenszenarien entwickeln, die diese Versicherungssumme weit übersteigen werden. Doch darum geht es an dieser Stelle nicht: Wer Drohnen als Hobby für sich entdeckt und häufiger fliegt, kann den Tarif jederzeit in die private Drohnenversicherung der Degenia umstellen. Hier sind Versicherungssummen von bis zu 10 Mio. € verfügbar.
Beim geografischen Geltungsbereich stehen in der Drohnenversicherung zwei Varianten zur Verfügung: a) Deutschland (Start) für alle, die ihre Drohne nur im Inland fliegen möchten oder erste Testflüge in der Heimat unternehmen. b) Europa (Start Plus) für alle, die ihre Drohne auch in den europäischen Urlaub mitnehmen möchten. Eine internationale Versicherungsbestätigung ist selbstverständlich automatisch dabei. Sogar das private Posten von Luftaufnahmen der Drohne bei Facebook, Instagram, YouTube & Co ist mitversichert, solange die Veröffentlichung nicht im Kontext eines Unternehmens und ohne das Ziel der Monetarisierung erfolgt.
Der große Vorteil dieser Drohnenversicherung besteht in ihrer flexiblen Erweiterbarkeit. Wem der Rahmen des Einsteigertarifs zu eng wird, kann über den Update-Service der Kopter-Profis jederzeit eine Umstellung in die vollwertige private oder auch gewerbliche Drohnenversicherung der Degenia vornehmen. Trotz des niedrigen Einstiegspreises dieser günstigen Drohnenversicherung stehen Kunden alle Vorteile des Top-Schutzes unter den Drohnenversicherungen offen. Diese Flexibilität ist einzigartig am deutschen Markt für Drohnenversicherungen.
Risikoträger in diesem Tarif wie auch in den anderen Drohnenversicherungen der Degenia ist die R+V. Im Schadensfall steht also das Schadensmanagement der R+V bereit. Die Degenia selbst tritt als Konzeptanbieter auf: Sie verwaltet die Verträge, kommuniziert mit den Drohnenpiloten und führt die SEPA-Lastschrift aus.
Tarifkategorie: Der Tarif Start der Degenia gehört zur grundlegenden Kategorie einer vollwertigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Pflichtversicherung: Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt für den Betrieb einer Drohne in §43 Abs. 2 LuftVG einen bestimmten Versicherungsschutz vor. Der vorliegende Tarif der Drohnenversicherung erfüllt die Anforderungen des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes an eine solche Pflichtversicherung (§§ 113-124 VVG).
Expertise: Ja, der Risikoträger der Drohnenversicherung verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Luftfahrtrisiken (mind. 10 Jahre).
Private Drohnenhaftpflichtversicherung
Degenia (Start)
ab 64,99 €
(Jahresbeitrag inkl. Vers. Steuer)
Verfügbare Versicherungssummen 1,0 Mio € |
Personenschäden durch die Drohne mitversichert |
Sachschäden durch die Drohne mitversichert |
Reine Vermögensschäden durch die Drohne nicht mitversichert |
Versicherte Steuerer der Drohne offene Fernpiloten-Klausel |
Versicherte Drohnen eine Drohne pro Beitrag |
Nutzung fremder Drohnen mitversichert |
Maximales Abfluggewicht der Drohne (MTOW) 1,5 kg |
Geltungsbereich für Drohnenflüge Europa |
Versicherungsschein / Police als PDF ja |
Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO ja, in dt. und engl. Sprache |
Kostenlose Freischaltung der Kopter-Profi App Ja, bei Abschluss über die Kopter-Profis |
Selbstbeteiligung kein Selbstbehalt im Schadenfall |
Zahlungsrhythmus jährlich |
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift |
Interessen-Vertretung durch unabhängige Versicherungsmakler möglich ja, von Versicherung zugelassen |
Private Nutzung der Drohne Flüge zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung |
Social Media als priv. Nutzung Ja, ohne Monetarisierung |
Gewerbliche Nutzung der Drohne nicht mitversichert |
Vermietung und Verpachtung der Drohne nicht mitversichert |
VLOS-Betrieb mitversichert |
FPV-Betrieb mitversichert |
BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtweite) nicht mitversichert |
Betrieb im Rahmen von BOS-Einsätzen nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne in deroffenen Kategorie mitversichert |
Einsatz der Drohne in derspeziellen Kategorie nicht mitversichert |
Einsatz der Drohne bei öffentlichen Veranstaltungen mitversichert |
Teilnahme an Wettbewerben mitversichert |
Betrieb der Drohne außerhalb von Modellsportplätzen mitversichert |
Indoor-Betrieb der Drohne mitversichert |
Betrieb der Drohne im kontrollierten Luftraum mitversichert |
Automatisierte Flüge der Drohne mitversichert |
Schäden mit Verschulden des Fernpiloten Verschuldungshaftung mitversichert |
Schäden ohne Verschulden des Fernpiloten Gefährdungshaftung mitversichert |
Versicherungspflichtige Drohnen mitversichert |
Drohnen mit Motor (schließen tatsächlich einige Versicherungen aus) mitversichert |
Selbstgebaute Drohnen (über fertige Bausätze hinaus) auf Anfrage |
Steuerung der Drohne mit Smartphone oder Tablet mitversichert |
Zwingende Anwesenheit von Hilfspersonal beim Betrieb der Drohne nicht erforderlich |
Alterbegrenzung über Herstellerangaben hinaus nein |