LHV Degenia Start
1 Mio. € Europa --> 69,00 €
Auf dieser Seite finden Sie unsere Empfehlungen für eigenständige Haftpflichttarife der Drohnenversicherungen, sogenannte Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung (LHV) für Drohnen, die rein privat zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzt werden. Eine günstige Alternative können hochwertige Tarife der Privathaftpflicht sein, in denen die private Nutzung einer Drohne teilweise mitversichert ist. Entsprechende Kombi-Tarife haben wir in der Rubrik "Privathaftpflicht mit Drohnen" verglichen. Wenn Sie Ihre Drohne auch zu anderen als rein privaten Zwecken einsetzen, finden Sie entsprechende Tarife bei den gewerblichen Drohnenversicherungen.
Information nach §11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Stand 01.05.2018
Name:
Kopter-Profi GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Alexander Matijevic
Anschrift:
Hohner Str. 2
38539 Müden/ Aller
Kontakt:
05375 / 369 999 0
info@kopter-profi.de
Vermittlerstatus nach Gewerbeordnung und Art der Vergütung:
Wir sind nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung als Versicherungsmakler tätig. Neben dem Online-Vergleich von Versicherungstarifen bieten wir telefonisch eine persönliche Beratung an. Für unsere Beratungs- und Vermittlungsleistung müssen uns unsere Kunden nicht gesondert vergüten. Wir erhalten eine Courtage von dem jeweiligen Versicherer, mit welchem unsere Kunden einen Versicherungsvertrag abschließen.
Versicherungsmakler sind nicht an Versicherungsgesellschaften gebunden und gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kunden einen angemessenen Marktüberblick zu verschaffen. Weitere Informationen zu unserer Beratungsgrundlage nach § 60 VVG finden Sie hier. Wir sind bei der für uns zuständigen Behörde, der IHK Lüneburg-Wolfsburg (Am Sande 1, 21335 Lüneburg) unter der Nummer D-D2KA-A3P6E-26 registriert.
Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO überprüfen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 0180-600-585-0 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info
Beteiligungen an Versicherungsunternehmen:
Die Kopter-Profi GmbH hält keine Beteiligungen an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Auch gibt es keine Beteiligungen von Versicherungsunternehmen an den Stimmrechten oder dem Kapital der Kopter-Profi GmbH.
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung:
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Wenn Sie Verbraucher sind, in der Europäischen Union (EU) leben und einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg beantragt bzw. geschlossen haben, stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden Link erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Beschwerdebearbeitung und unsere Datenschutzerklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
Nicht versichert sind Flüge außerhalb der Sichtweite des Steuerers (außer FPV im gesetzlichen Rahmen oder bei vorhandener Sondergenehmigung), Flüge für militärische oder polizeiliche Einsätze sowie für den Einsatz mit Waffen oder zur Überwachung von Personen.
Gesetzliche Bestimmungen und behördliche Auflagen sowie Nebenbestimmungen sind einzuhalten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserem Ratgeber.
Die Vertragsdauer aller Verträge ist jeweils 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Wenn Sie weitere Fragen zu unseren privaten Kopter-Tarifen haben, stehen wir Ihnen über unser Kontakt-Formular unten rechts oder über unsere Telefon-Hotline gerne zur Verfügung.
Alle Anträge, die uns an Werktagen bis 12 Uhr mittags erreichen und vollständig bzw. korrekt ausgefüllt sind, können zum nächsten Tag (um 0 Uhr) beginnen. Ansonsten ist der übernächste Tag der frühestmögliche Beginn.
Eine Ausnahme bildet der Freitag: Anträge nach 12 Uhr mittags können frühestmöglich zum darauf folgenden Dienstag beginnen.
Versichert sind jeweils die in der Police genannten Modelle (je nach Tarif bis zu 5 Stück, Details können Sie dem ausführlichen Tarif-Vergleich entnehmen).
Ausnahmen bilden das Spezial-Konzept und der Tarif der Nürnberger: Hier sind alle Kopter (und auch andere Modellflugzeuge) im Eigentum des Versicherungsnehmers versichert, solange ihr Startgewicht unter 5 kg liegt und der Betrieb keine Aufstiegserlaubnis erfordert.
Beim Abschluss von Kopter-Versicherungen wird in den meisten Tarifen die Seriennummer des Kopters abgefragt. Hier bitte tatsächlich nur die Seriennummer des Kopters oder der Flight-Control eintragen und nicht Daten von weiterem Zubehör (Kamera, Akku, ...). Beispiele zum auffinden der Seriennummer bei den häufigsten Modellen haben wir für Sie zusammengefasst (bitte anklicken):
Wenn von außen auf der Drohne oder der Verpackung keine Seriennummer erkennbar ist, versuchen Sie bitte, die Nummer über die Software auszulesen (ggf. die Serial der FlightControl / Flugsteuerung).
Sollte es auch keine Schnittstelle für einen Datenabruf geben, befestigen Sie bitte eine 7stellige Phantasie-Nummer wasserfest von außen am Kopter (bitte nicht "1234567"). Bitte senden Sie uns die Seriennummer zusammen mit einem Foto zu, dass die angebrachte Nummer an der Drohne zeigt.
Handelt es sich bei Ihrer Drohne um einen Eigenbau, benötigen wir die folgenden Angaben:
Bitte geben Sie unter Hersteller „Eigenbau“ an und setzen Sie als Zusatz in Klammern, welche FlightControl und welchen Frame Sie nutzen.
Unter Typ geben Sie bitte an, ob es sich um einen Quadro-, Hexa- oder Octocopter handelt.
Für die Seriennummer lesen Sie bitte die Seriennummer der FlightControl aus und vermerken diese entsprechend. Sollte dies nicht möglich sein, so befestigen Sie bitte eine beliebige 7stellige Nummer wasserfest auf der Drohne und übermitteln Sie uns diese zusammen mit einem Foto.
Der Wechsel muss nur in den reinen LHV-Tarifen (mit Ausnahme des Tarifs bei der Nürnberger) angezeigt werden. Hierfür genügt eine kurze Mail an uns mit den folgenden Informationen, damit wir den Versicherungsschein entsprechend für Sie anpassen können:
Möchten Sie einen zusätzlichen Kopter versichern, hängt das Vorgehen von Ihrer Tarif-Generation ab. Weitere Hinweise zu einer möglichen Tarif-Umstellung finden Sie weiter unten in den FAQ.
In den LHV-Tarifen sind automatisch alle Steuerer mitversichert, die mit Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers die Drohne fliegen (sofern sie die gesetzlichen Auflagen erfüllen). Sie müssen weder namentlich in der Police genannt sein, noch muss der Versicherungsnehmer beim Flug persönlich anwesend sein.
Eine Ausnahme bildet der Tarif der Nürnberger: hier ist der Versicherungsnehmer als alleiniger Steuerer versichert.
Im Spezial-Konzept sind der Versicherungsnehmer, der/die Partner(in) sowie Kinder im eigenen Haushalt ab dem 16. Lebensjahr bis zum Ende der ersten Berufsausbildung versichert. Nicht verheiratete Lebenspartner müssen namentlich in der Police genannt werden. Details können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Auch hier hängt die Antwort vom Tarif ab. Details können Sie dem ausführlichen Tarif-Vergleich oben entnehmen.
Nach deutschem Recht müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, um eine Haftpflicht-Versicherung abschließen zu dürfen. Wenn dies nicht der Fall ist, können z.B. Ihre Eltern die Kopter-Haftpflicht für Sie abschließen. Bitte beachten Sie in diesem Fall auch den folgenden Punkt.
Mit Ausnahme des Spezial-Konzepts (16 Jahre) ist in unseren Tarif-Empfehlungen bedingungsgemäß kein Mindestalter für Steuerer definiert. Nach deutschem Recht müssen sich die Piloten allerdings den Folgen des eigenen Handelns bewusst sein. Diese „Einsichts- und Urteilsfähigkeit“ wird bei Minderjährigen ab 14 vermutet. Sollte es zu einem Schaden kommen, muss dies im Einzelfall geprüft werden.
Aussagen von Wettbewerbern, dass Versicherungsschutz pauschal ab einem Alter von z.B. 8 oder 12 Jahren besteht, sind daher aus unserer Sicht nicht seriös zu treffen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall auch die Empfehlung vieler Hersteller zum Mindestalter (bei DJI z.B. häufig 18 Jahre).
Die Versicherung wartet zunächst das 14tägige Rücktrittsrecht ab. Dann wird der Beitrag mit dem nächsten Zahlungslauf abgebucht. Es kann also bis zu 6 Wochen nach Vertragsbeginn dauern, bis der Beitrag abgebucht wird. Sollte es ein Problem mit der Lastschrift geben, werden wir Sie umgehend informieren.
Ja, natürlich freuen wir uns, wenn Sie uns an Freunde, Kollegen oder andere Personen mit der gleichen Leidenschaft für Drohnen weiterempfehlen. Als kleines Dankeschön für jeden von Ihnen empfohlenen Neukunden einer Drohnen-Haftpflicht (LHV) oder Drohnen-Kasko erhalten Sie von uns einen Amazon-Gutschein in Höhe von 10,00 EUR.
Hierfür geben Sie einfach Ihren Profi-Code bei einer Empfehlung weiter, den Sie nach dem Vertragsabschluss von uns erhalten haben. Sollten Sie Ihren Code nicht mehr finden, bitte einfach bei uns anfordern, wie mailen Ihnen den Code gerne nochmals zu. Ihr Bekannter gibt den Code dann im Rahmen des Online-Abschluss am Ende des Formulars ein. Nach Ablauf des Widerrufsrechts senden wir Ihnen den Amazon-Gutschein per E-Mail zu.
Die 2017er Tarif-Generation der R+V bietet verschiedene Vorteile:
Eine Umstellung Ihres bestehenden Alt-Vertrages bei der R+V (Tarif Luft L bzw. ab Mitte 2016 der Tarif T16) in die neue 2017er Tarif-Generation ist jederzeit möglich. Bitte schicken Sie uns unter dem Stichwort „Umstell-Aktion“ eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer, damit wir Ihnen die weitere Vorgehensweise erläutern können.
Bitte informieren Sie im Schadensfall umgehend die Versicherungsgesellschaft, damit das Ereignis vermerkt ist. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung später nicht in Anspruch nehmen sollten. Die Schadenshotline der Versicherungen können Sie direkt der Police oder unserer App entnehmen.
Die Versicherungsgesellschaft übersendet Ihnen dann einen Fragebogen zum Unfallhergang und zu den geschädigten Gegenständen und/oder Personen. Bevor Sie diesen Bogen ausgefüllt zurücksenden, stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Den weiteren Kontakt mit den Geschädigten sowie die weitere Abwicklung übernimmt in den Haftpflicht-Tarifen direkt die Versicherung für Sie. In den Kasko-Tarifen kann es sein, dass Sie das Wrack nach Aufforderung an die Versicherung senden müssen.
Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) dazu verpflichtet, Ihnen beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Informationen (die sogenannte "Erstinformation") auszuhändigen.