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Drohne unter 250g

Was du über Mini-Drohnen wissen musst

Immer mehr Hersteller bringen ultraleichte Drohnen mit einem Startgewicht von unter 250 Gramm auf den Markt. Sie gelten als besonders einsteigerfreundlich und haben im Vergleich zu größeren Modellen einige rechtliche Vorteile. Dennoch gibt es wichtige Regeln, die beim Verkauf häufig nicht erwähnt werden.

Welche Vorteile haben Drohnen unter 250g?

Eine Drohne unter 250g fällt in die unterste EU-Drohnenklasse C0. Damit sind die Anforderungen an den Betrieb und an Dich als Fernpilot besonders niedrig. Trotzdem darfst Du mit der Drohne nicht fliegen, wo und wie Du vielleicht möchtest. Wir erklären die die relevanten Regeln, die Du kennen solltest, bevor Du mit Deiner Mini-Drohne abhebst.

Wie darf ich mit meiner Drohne unter 250 Gramm fliegen?

Mini-Drohnen unter 250 Gramm fallen in die Unterkategorie A1 der offenen Kategorie (OPEN). Auch in dieser Kategorie mit den niedrigsten rechtlichen Anforderungen sind einige Regeln beim Fliegen zu beachten: 

  • Die maximal erlaubte Flughöhe liegt bei 120 Metern über Grund bzw. zum nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche.
  • Die Drohne muss sich immer in direktem Sichtkontakt des Fernpiloten oder Spotter befinden (VLOS: visual line of sight).
  • Bei Nachtflügen ist ein grünes Blinklicht nach unten erforderlich. 
  • Ein Flug über Menschenansammlungen ist verboten.
  • Der Abwurf von Gegenständen oder Stoffen ist verboten. 
  • Der Transport von gefährlichen Gütern ist verboten. 

Weitere Hinweise zu Auflagen für den Flug mit einer Drohne unter 250 Gramm findest Du im Text.  

 

Registrierungspflicht – auch bei Leichtgewichten 

Viele glauben, dass für Drohnen unter 250g keine Registrierungspflicht beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) besteht. Das stimmt nur teilweise:

  • Hat Deine Drohne keine Kamera oder kein Mikrofon, entfällt die Registrierung.
  • Sobald sie jedoch Bilder oder Videos aufnehmen kann, musst Du Dich als Betreiber registrieren

Vergiss nach der Online-Registrierung beim LBA nicht, Deine Betreiber-ID (eID) an der Drohne anzubringen und in der Software zu hinterlegen. 

 

Versicherung – auch für leichte Drohnen vorgeschrieben 

Unabhängig vom Gewicht gilt in Deutschland: Für jede Drohne ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, es gilt die Versicherungspflicht. Das betrifft auch Modelle unter 250g. Einzige Ausnahme ist, wenn Du Deine Drohne ausschließlich in geschlossenen Räumen fliegst. Passende Tarife für eine private oder gewerbliche Absicherung findest Du in unserem Bereich Drohnenversicherung.

 

Führerschein – wann er trotz 250g-Grenze nötig wird 

Grundsätzlich brauchst Du für eine Drohne unter 250g keinen Drohnenführerschein, nicht einmal den kleinen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Allerdings gibt es Ausnahmen:

Unabhängig von der Ausnahme empfehlen wir jedem Drohnenpiloten, den kleinen A1/A3-Schein online beim LBA zu absolvieren, um mit den wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu sein. 

 

Flugverbotszonen gelten immer 

Auch für ultraleichte Drohnen gelten die Geografischen Gebiete ("Geo-Zonen") der EU-Drohnenverordnung. Fliegen z.B. in der Nähe von Flughäfen, Krankenhäusern oder bestimmten Schutzgebieten ist verboten. Eine Übersicht dieser Gebiete in Deutschland findest Du in unserem Ratgeber zu den Flugverbotszonen.

 

Webinare für Fernpiloten

Der rechtliche Rahmen für Drohnenflüge wird immer komplexer, selbst für Minidrohnen unter 250g. Wer sich auf der Suche nach rechtssicheren Informationen allein auf Foren oder KI-Bots verlässt, stößt schnell auf widersprüchliche oder veraltete Angaben. 

Als vom LBA zugelassene Prüfstelle haben wir Fachwissen aus erster Hand. In unseren Webinaren gehen wir auf die Themen ein, die Piloten in der Praxis beschäftigen, und erklären die aktuellen Vorschriften verständlich, praxisnah und mit Blick auf Deine individuellen Fragen.

  • Mit Sicherheit durchstarten in der offenen Kategorie
    Welche Regeln gelten eigentlich für C0-Drohnen in der offenen Kategorie? Wo darf ich fliegen, welche Abstände muss ich dabei einhalten und wann brauche ich eine zusätzliche Genehmigung? In diesem Webinar geben wir Dir den kompletten Überblick über die wichtigsten Vorschriften für Drohnenpiloten und zeigen, wie Du rechtssicher und sorgenfrei in der offenen Kategorie fliegen kannst.
  • Geo-Zonen verstehen und meistern
    Geo-Zonen sind für viele Piloten ein Buch mit sieben Siegeln: Darf ich hier überhaupt starten? Welche Einschränkungen gelten konkret? Und gibt es Möglichkeiten, trotz Geo-Zonen legal zu fliegen? In diesem Webinar bringen wir Licht ins Dunkel. Wir erklären Dir, wie Geo-Zonen in Deutschland und Europa definiert sind, welche Tools und Apps Du nutzen solltest – und vor allem, welche Wege es gibt, auch in diesen Bereichen die Flüge rechtssicher durchzuführen.

Zu den Webinaren

 

Drohnen-Check: Ist mein Modell betroffen? 

Ob DJI Mini, Autel Nano oder andere Modelle – welche Regeln im Detail für Deine Drohne gelten, hängt oft von der Klassifizierung und Bauart ab. Mit unserem Drohnen-Check erfährst Du schnell, welche Vorgaben für Dein Modell wichtig sind. 

 

Fazit: Klein, aber nicht regellos

Eine Drohne unter 250g eröffnet Dir viele Freiheiten, vor allem im Freizeitbereich. Trotzdem gelten auch hier Registrierung, Versicherungspflicht, Geo-Zonen und die allgemeinen Luftverkehrsregeln. Mit der richtigen Vorbereitung und Absicherung bist Du auf der sicheren Seite – und kannst unbeschwert starten. Weitere Hinweise findest Du auch in unserem Webinar: Sicher & legal fliegen - Die wichtigsten Regeln für Drohnenpiloten

FAQ: Häufige Fragen zu Drohnen unter 250g

Hier findest Du die Antworten, auf die häufigsten Fragen rund um Drohnen, die leichter als 250g sind. 

Nein, für Drohnen unter 250g mit C0-Klassifizierung ist kein EU-Drohnenführerschein erforderlich. In bestimmten Fällen (z. B. für die Flugerlaubnis in Flugverbotszonen) kann er dennoch nötig sein. Mehr dazu im Bereich Drohnenführerschein.

Ja. In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht für alle Drohnen – unabhängig vom Gewicht. Die passende Absicherung findest Du in unserem Bereich zur Drohnenversicherung.

Nur wenn sie eine Kamera oder ein Mikrofon besitzt. Ohne diese Technik entfällt die Registrierungspflicht.

Nein. Auch leichte Drohnen dürfen nicht in Flugverbotszonen wie z.B. in Nähe von Flughäfen oder Krankenhäusern fliegen.

Neuere Drohnen erkennst Du am Klassenlabel C0. Beispiele sind die DJI Mini-Serie oder die Autel EVO Nano. Ob Dein Modell in diese Kategorie fällt, kannst Du leicht in unserem Drohnen-Check prüfen.