Begriff | Definition |
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Geografisches UAS-Gebiet |
Die zuständige nationale Behörde kann Teil des Luftraums festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen ermöglicht, einschränkt oder ausgeschlossen wird. Damit sind diese Gebiete einer Weiterentwicklung der No-Fly-Zones, in denen der Betrieb von Drohnen grundsätzlich verboten war. Durch die geografischen UAS-Zonen wird dem mit dem Betrieb von Drohnen verbundenen Risiko Rechnung getragen bezüglich a) der Sicherheitslage, b) der Sicherheit von Menschen und Sachen, c) dem Schutz der Privatsphäre, d) dem Schutz personenbezogener Daten, e) der Umwelt. Auflagen enstsprechender Gebiete sind auf jeden Fall einzuhalten, um den Schutz der Drohnen Versicherung nicht zu gefährden.
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